Aserbaidschan: Journalist Afgan Mukhtarli freigelassen
Am 17. März wurde der aserbaidschanische Journalist Afgan Mukhtarli aus dem Gefängnis entlassen. Am selben Tag flog er mit dem Flugzeug nach Deutschland, wo sich seine Familie aufhält. Seitens der staatlichen Behörden wurden dazu bisher keine Erklärung abgegeben.
Die Verhaftung wurde vom Europäischen Parlament und internationalen Menschenrechtsorganisationen verurteilt. Der Europarat stufte ihn als politischen Gefangenen ein.
Am 12. Januar 2018 verurteilte das Bezirksgericht der nordaserbaidschanischen Stadt Balakan den Journalisten Afgan Mukhtarli zu sechs Jahren Haft. Nach offizieller Darstellung ist Mukhtarli am 29. Mai letzten Jahres auf dem Territorium der Stadt Balakan von Beamten des Staatlichen Grenzdienstes festgenommen worden, als er versucht habe, die Staatsgrenze illegal zu überqueren. Bei der Festnahme habe Mukhtarli Widerstand geleistet. Bei der Durchsuchung sei bei ihm eine große Geldsumme (in Höhe von 10 000 Euro — Anm. d. Red.) gefunden worden. Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet, das sich im Einzelnen auf die Artikel 318 (illegaler Grenzübertritt), 206 (Schmuggel) und 315.2 (Widerstand oder Anwendung von Gewalt gegen behördliche Vertreter) des Strafgesetzbuches von Aserbaidschan bezieht.
Laut anderen Quellen ist der Journalist am 29. Mai im Zentrum von Tiflis von unbekannten Personen entführt und dann heimlich nach Aserbaidschan überführt worden. Mukhtarli selbst behauptete, die Beamten der Kriminalpolizei Georgiens hätten dabei mit den Strafverfolgungsbehörden Aserbaidschans zusammengearbeitet. Der damalige georgische Innenminister Georgij Mhebrischwili hatte die Vorwürfe bestritten und eine Beteiligung der georgischen Sicherheitsbehörden an diesem Zwischenfall ausgeschlossen.
In seiner Erklärung vom 12. Januar 2018 kritisierte der OSZE-Medienbeauftragte Harlem Desir die Situation von Journalisten und die eingeschränkte Medienfreiheit in Aserbaidschan, unter anderem mit Hinblick auf das Gerichtsurteil gegen Afgan Mukhtarli.