Polen schließt Georgien vom vereinfachten Zugang zum Arbeitsmarkt aus

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Am 17. August hat Polen Georgien von seiner Liste der Länder mit vereinfachtem Zugang zum Arbeitsmarkt gestrichen. Das polnische Arbeitsministerium begründete diese Entscheidung mit der „politischen Lage” in Georgien und den schlechten „bilateralen Beziehungen”.

Nach Angaben der polnischen Behörden waren Ende 2024 26.600 georgische Staatsbürger offiziell in Polen beschäftigt und versichert, womit sie die drittgrößte Gruppe ausländischer Arbeitnehmer im Land stellten. Der vereinfachte Zugang zum Arbeitsmarkt hatte es Ausländern ermöglicht, ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten, wobei lediglich eine Erklärung des Arbeitgebers und die Registrierung bei den zuständigen Behörden erforderlich waren. Nach diesem Verfahren war die Beschäftigung auf maximal zwei Jahre begrenzt.

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