Trump verlängert Ausnahmeregelung für Aserbaidschan gemäß Abschnitt 907 des Freedom Support Act
Am 15. August veröffentlichte das Bundesregister, das Amtsblatt der US-Bundesregierung, das Memorandum über die Verlängerung der Ausnahmeregelung zu Abschnitt 907 des Freedom Support Act in Bezug auf die Unterstützung der Regierung Aserbaidschans. Das Dokument, das US-Präsident Donald Trump am 8. August 2025 während des Besuchs des aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew in den Vereinigten Staaten unterzeichnet hatte, besagt: „Kraft der mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich Titel II des Foreign Operations, Export Financing, and Related Programs Appropriations Act von 2002 (Public Law 107-115), übertragenen Befugnisse stelle ich hiermit fest und bestätige, dass die Verlängerung der Ausnahmeregelung zu Abschnitt 907 des Freedom Support Act (Public Law 102-511) in Bezug auf Aserbaidschan erforderlich ist, um die Bemühungen der Vereinigten Staaten zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu unterstützen, oder erforderlich ist, um die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte der Vereinigten Staaten oder ihrer Koalitionspartner zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu unterstützen, oder für die Grenzsicherheit Aserbaidschans wichtig ist, und dass sie die laufenden Bemühungen um eine friedliche Beilegung des Konflikts zwischen Armenien und Aserbaidschan nicht untergraben oder behindern oder für offensive Zwecke gegen Armenien verwendet werden wird.“
Trump wies US-Außenminister Marco Rubio an, die Entscheidung im Bundesregister zu veröffentlichen und zusammen mit einer Begründung an die zuständigen Ausschüsse des Kongresses weiterzuleiten.
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