Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet über den Fall der Eigentümerschaft von Rustavi 2 TV 

| Nachricht, Politik, Georgien

Am 18. Juli erließ der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Urteil über die Eigentumsstreitigkeiten beim georgischen Fernsehsender Rustavi 2. Nach dem Urteil des Gerichtshofs gab es im vorliegenden Fall keine Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Auch die Rechte von Rustavi 2 und seinen Eigentümern wurden vor den georgischen Gerichten nicht verletzt.

Das Gericht lehnte einstimmig die verbleibenden Beschwerden der Eigentümer von Rustavi 2 sowie alle Beschwerden von Rustavi 2 (dem ersten Beschwerdeführer) selbst als unzulässig ab, insbesondere die Behauptung, das Verfahren sei eine vom Staat eingeleitete Kampagne zur Unterdrückung des Fernsehsenders gewesen. Angesichts dieser Unzulässigkeitsentscheidungen hat der Gerichtshof einstimmig beschlossen, die einstweilige Anordnung gemäß Artikel 39 seiner Verfahrensordnung aufzuheben und der georgischen Regierung mitzuteilen, dass unter anderem die Vollstreckung der Entscheidung vom März 2017 ausgesetzt werden soll“, heißt es in dem offiziellen Urteil. Darüber hinaus hat der Straßburger Gerichtshof eine vorübergehende Maßnahme ausgesetzt, was bedeutet, dass der Mechanismus zur Aufhebung des Urteils des Obersten Gerichtshofs von Georgien nicht mehr besteht. Dementsprechend wird das TV-Unternehmen erneut bei der Aktionärin Kibar Khalwaschi registriert, wie dies von den Gerichten in drei Fällen in Georgien entschieden wurde. Gegen das Urteil der Großen Kammer von Straßburg kann Rustavi 2 TV Berufung einlegen.

Der rechtmäßige Eigentümer der Firma, Kibar Khalwaschi, hatte seinen Anwalt Paata Salia bereits zum neuen Generaldirektor von Rustavi 2 ernannt, der den derzeitigen Generaldirektor der TV-Firma, Nika Gawramia, ersetzen wird. Khalwaschi erklärte auch, dass er nicht vorhabe, Gawramia beim Fernsehsender zu behalten. „Ich werde die Redaktionsrichtlinie von Rustavi 2 nicht ändern. Die Änderungen gelten nur für eine Person - Nika Gawramia, der von dem Regime, das mir meine Firma weggenommen hat, für diesen Posten ernannt wurde. Gawramia wird seine Tätigkeit bei Rustavi 2 weder als Journalist noch als Generaldirektor fortsetzen können“, sagte er.

Gawramia erklärte, der Grund für eine solche Entscheidung sei eine unangemessene Auslegung des Falls gewesen, was seine Unzufriedenheit mit dem Urteil zum Ausdruck brachte. „Es wäre unfair von mir, nicht zu bemerken, dass die gegebene Entscheidung sicherlich schockierend und absolut unvorstellbar für mich war“, sagte er. Er erklärte auch, dass er nicht beabsichtige, seine Position vor Abschluss aller relevanten Verfahren der Eigentumsübertragung zu verlassen.


 

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