Armenien schafft „Cognac“-Label in Übereinstimmung mit EU-Markenrecht ab
Armenische Brandy-Produzenten werden ihre Produkte nicht mehr als „Cognac“ kennzeichnen, da dieser von der EU als geografische Angabe geschützt ist. Stattdessen werden sie die Bezeichnung „Armenian Brandy“ verwenden, die laut Wirtschaftsminister Gevorg Papoyan ebenfalls als geografische Angabe registriert werden soll.
Während der Haushaltsberatungen 2025 informierte Gevorg Papoyan die Abgeordneten darüber, dass der Prozess zur schrittweisen Abschaffung der Verwendung des „Cognac“-Labels für armenische Brandy-Produzenten bereits im Gange sei.
In zwei Wochen wird die EU ein Förderprogramm starten, um Armenien bei der Umbenennung seiner Brandy-Etiketten zu unterstützen. Dieses Programm wird dazu beitragen, die Laborinfrastruktur für die Qualitätskontrolle zu stärken, ein nachhaltiges Qualitätskontrollsystem zu entwickeln und standardisierte Verfahren für die Inspektion, Lizenzierung und Überwachung der Etikettenverwendung einzuführen. Darüber hinaus wird es sich auf den Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung des Übergangs konzentrieren, um sicherzustellen, dass armenischer Brandy bestimmte Qualitätsstandards erfüllt und unter der neuen Bezeichnung „Armenian Brandy“ vermarktet werden kann, wodurch er sich von der EU-geschützten Bezeichnung unterscheidet.
Der armenische Wirtschaftsminister betonte einen entscheidenden Teil der Initiative zur Umbenennung des armenischen Brandys: Die Registrierung von „Armenian Brandy“ dient als geografische Angabe mit klar definierten Produktionsstandards und Qualitätskontrollkriterien. Diese Registrierung stellt sicher, dass alle armenischen Brandy-Produzenten dieselben strengen Richtlinien befolgen, wodurch die Echtheit des Produkts gewährleistet und der armenische Brandy auf dem Weltmarkt hervorgehoben wird.