Armenien soll dem gemeinsamen Luftverkehrsraum der Europäischen Union beitreten

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Am 29. Juni gab der EU-Rat bekannt, dass er ein Abkommen mit Armenien zur Öffnung des Luftverkehrsmarktes unterzeichnen wird, das neue Möglichkeiten sowohl für Verbraucher als auch für Betreiber bietet.

Neben Armenien kündigte der EU-Rat an, dass er ähnliche Abkommen mit der Ukraine, Tunesien und Katar unterzeichnen wird. „Der Rat ist nun bereit, vier wichtige Luftverkehrsabkommen zu unterzeichnen, die den Marktzugang für Fluggesellschaften verbessern und die Konnektivität und Freizügigkeit der Bürger erhöhen werden. Gleichzeitig werden sie ein Höchstmaß an Sicherheit und Schutz gewährleisten und für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen. Die drei Nachbarschaftsabkommen werden Marktbeschränkungen in Bezug auf die Nachbarländer der EU beseitigen und diese Länder in den EU-Luftverkehrsbinnenmarkt einbeziehen, da sie EU-Luftverkehrsstandards übernehmen und EU-Luftverkehrsvorschriften umsetzen werden“, heißt es in der Erklärung der EU.

„Das Abkommen mit Katar wird den Markt gleichermaßen für alle 27 Mitgliedsstaaten öffnen und die Regeln und Standards, die derzeit für Flüge zwischen Katar und der EU bestehen, verbessern. Dies ist das erste derartige Abkommen zwischen der EU und einem Golfstaat. Alle vier Abkommen enthalten robuste Umwelt-, Sozial- und faire Wettbewerbsklauseln mit starken Durchsetzungsmechanismen, um Wettbewerbsverzerrungen oder andere Missbräuche zu vermeiden“, heißt es weiter. Es wird erwartet, dass die Abkommen bis Herbst 2021 unterzeichnet werden.

Armenien und die EU haben im April 2017 offiziell Verhandlungen über ein Abkommen zum gemeinsamen Luftverkehrsraum aufgenommen. Die EU-Delegation in Eriwan sagte damals, dass es den Fluggesellschaften ermöglichen wird, Armenien-EU-Routen „ohne jegliche Einschränkungen“ zu bedienen. Armeniens frühere Regierung hob praktisch alle Beschränkungen für europäische und andere ausländische Fluggesellschaften im Jahr 2013 auf, als sie den inländischen Luftverkehrsmarkt liberalisierte. Am 2. Juni 2020 verbot die Europäische Kommission allen sieben in Armenien registrierten Fluggesellschaften die Durchführung von Linienflügen in EU-Mitgliedsstaaten mit der Begründung, dass sie die internationalen Sicherheitsstandards nicht erfüllen. In ihrer Erklärung betonte die EU, dass die unzureichende Aufsicht durch das Komitee für Zivilluftfahrt Armeniens über viele Jahre und die Umsetzung unvollständiger Zertifizierungsfunktionen die Gründe für das Verbot waren

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