Aserbaidschan: Das Strafverfahren zum ‘Fall Tartar’ wird erneuert

Die Generalstaatsanwaltschaft von Aserbaidschan hat beschlossen, das Strafverfahren, das bedingt als ‘Fall Tartar’ bezeichnet wird, im Zusammenhang mit den Illegalitäten in der Armee im Jahr 2017 wieder aufzunehmen.

In einer gemeinsamen Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft, des Innenministeriums und des Staatssicherheitsdienstes von Aserbaidschan heißt es, dass es im Mai-Juni 2017 zu illegalen Handlungen einiger Soldaten kam, die in den militärischen Einheiten des aserbaidschanischen Verteidigungsministeriums in den Regionen Tartar, Agdam und Beylagan dienten. Eine Gruppe von Angehörigen dieser und anderer Militäreinheiten verhörte Personen, die illegaler Handlungen verdächtigt wurden, entgegen den Vorschriften des Strafprozessrechts.

„Diese Personen waren physischer und psychischer Gewalt, Folter, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt, die zum Tod der Opfer und anderen schwerwiegenden Folgen führte“, heißt es in der Erklärung. Die aserbaidschanische Militärstaatsanwaltschaft leitete ein Strafverfahren nach den einschlägigen Artikeln des Strafgesetzbuches ein, schloss die Voruntersuchung von 5 Strafgegenständen gegen 19 Angeklagte ab, übergab sie zur Prüfung an ein Gericht und die Gerichte verurteilten sie zu verschiedenen Strafen.

Die Militärstaatsanwaltschaft wurde aufgefordert, die Strafsachen eingehend zu prüfen, die Fälle der einzelnen rechtswidrigen Handlungen vollständig, umfassend und objektiv zu untersuchen, alle Täter zu ermitteln und vor Gericht zu stellen sowie die verletzten Rechte der Opfer wiederherzustellen.

In den letzten Jahren haben Angehörige der im Zusammenhang mit dem ‘Tataren-Fall’ Verhafteten und angeblich Gefolterten zahlreiche Kundgebungen vor Regierungsgebäuden abgehalten, um gegen die Ergebnisse der Ermittlungen und die Gerichtsentscheidungen zu protestieren. Menschenrechtsaktivisten und politische Oppositionsparteien haben Erklärungen abgegeben, in denen sie die Strafverfolgungsbehörden und die Regierung auffordern, eine objektive Untersuchung durchzuführen.

Am 7. Mai 2017 gaben die Generalstaatsanwaltschaft von Aserbaidschan, der Staatssicherheitsdienst, das Verteidigungsministerium und das Innenministerium eine gemeinsame Erklärung ab. Sie erklärten, dass eine Gruppe von Soldaten und Zivilisten, die der Spionage für die armenischen Sonderdienste beschuldigt werden, festgenommen worden sei. In der gemeinsamen Erklärung heißt es, dass die Militärstaatsanwaltschaft ein Strafverfahren nach Artikel 274 (Hochverrat) des Strafgesetzbuches eingeleitet hat.

Am 26. Juni 2021 leiteten 24 Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarats eine Untersuchung über Folter in Aserbaidschan ein.

Die Verfasser des Dokuments betonten die Notwendigkeit, das Vorkommen der groß angelegten Folter im ‘Fall Tartar’ zu untersuchen.

„Die Parlamentarische Versammlung ist besorgt über die wachsende Zahl von Berichten über Folter und Misshandlungen in Aserbaidschan. So wurden 2017 mehr als 1.000 Militärangehörige und Zivilisten aus den Frontregionen Aserbaidschans wegen des Verdachts auf Spionage und Verrat inhaftiert. Gegen sie wurden mehr als 200 Strafverfahren eingeleitet. Viele von ihnen wurden gefoltert und misshandelt. Vom 1. bis 17. Mai 2017 starben 11 Menschen an den Folgen der Folter.

25 Personen wurden wegen Hochverrats zu Haftstrafen zwischen 7 und 20 Jahren verurteilt, die auf Informationen beruhten, welche bei Verhören unter Folter erlangt wurden.

Fünf der 11 Personen, die unter Folter getötet wurden, wurden freigesprochen. Die aserbaidschanischen Behörden haben nur 102 der 135 mutmaßlichen Opfer von Folter und Misshandlung identifiziert. Niemand wurde jedoch für den entstandenen Schaden entschädigt“, heißt es in dem Dokument.

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