Außenminister warnt vor Visa-Waiver-Missbrauch

| Nachricht, Politik, Georgien

Wie die georgische Nachrichtenseite Civil.ge meldet, wollen die georgischen Behörden die polizeiliche Zusammenarbeit mit ihren europäischen Partnern bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität verstärken. Dazu ist eine landesweite Informationskampagne geplant, um die wachsende Zahl georgischer Asylsuchender in den Schengen-Ländern zu reduzieren, so der Außenminister Mikhel Janelidze. Laut Civil.ge teilte der Minister am 20. Februar dem georgischen Fernsehsender Imedi TV mit, dass die Zahl der von Georgiern begangenen Verbrechen und ihre Asylanträge in den letzten Monaten zwar „gestiegen“ seien, betonte jedoch, dass es sich nicht um eine “solche Menge handelte, die zur Aussetzung der visafreien Regelung führen würde.“ Obwohl es noch keine direkte Warnung der Aussetzung der Visafreiheit gegeben habe, hätte die Regierung sofort Schritte unternommen, nachdem erste Signale von den europäischen Partnern gekommen wären. Zuvor hatte die Regierung angekündigt, Vorschriften zu verschärfen, um die Zahl der georgischen Asylbewerber zu verringern. Diese Maßnahmen würden unter anderem mit einer Reihe von Gesetzesänderungen zu den Rückübernahmekosten für zurück geschickte georgische Staatsbürger, strengeren Verfahren bei der Änderung von Nachnamen etc. einhergehen.


Bis zum 19. Februar 2018 sollen mehr als 220.000 georgische Bürger visumfrei in den Schengen-Raum eingereist sein. Nach Angaben des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen erhielten die EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und die Schweiz im Dezember 2017 erstmals 1465 Anträge auf internationalen Schutz von georgischen Staatsangehörigen - fast dreimal so viel wie im Vorjahr (2017 gab es 568 Anträge). Das visumfreie Regime mit der EU war am 28. März 2017 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass alle Georgier, die biometrische Reisepässe besitzen, ohne Visum innerhalb einer Spanne von 180 Tagen im Jahr für 90 Tage zum Urlaub, aus geschäftlichen Gründen oder zu einem anderen Zweck (außer Erwerbstätigkeit) in den Schengen-Raum einreisen dürfen. Damit können sie ohne Visum in die folgenden 22 EU-Mitgliedstaaten reisen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Griechenland, Slowakei, Ungarn, Finnland, Schweden und Tschechische Republik. Auch die vier Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sowie weitere vier Schengen-Kandidatenländer (Bulgarien, Zypern, Rumänien und Kroatien) gehören zu den Ländern, in die ohne Visumpflicht eingereist werden darf.

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