Das armenische Verfassungsgericht ersucht um eine Stellungnahme des EGMR im Falle Kotscharjan
Am 18. Juli beschloss das armenische Verfassungsgericht, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und die Venedig-Kommission des Europarates um eine Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit der gegen den ehemaligen Präsidenten Robert Kotscharjan erhobenen Putschversuche zu ersuchen, berichtete die armenische Sektion von Radio Free Europe.
Es handelt sich um Artikel 300.1 des armenischen Strafgesetzbuchs, der sich mit der gewaltsamen Machtübernahme befasst. In einem gesonderten Rechtsmittel haben Kotscharjan und ein Bezirksrichter in Jerewan das Verfassungsgericht vorher gebeten, zu prüfen, ob die Strafgesetzbuchklausel mit der armenischen Verfassung vereinbar ist. Das Gericht erklärte in einer kurzen Erklärung, dass es die Prüfung der Beschwerden aussetzen werde, bis die formellen Antworten der beiden in Straßburg ansässigen Stellen vorliegen. Das armenische Verfassungsgericht hat die Gelegenheit, zu bestimmten Fällen ein Gutachten zu ersuchen, was auf dem 2018 in Kraft getretenen Protokoll Nr. 16 der UN-Konvention über die Grundfreiheiten der Menschenrechte basiert. Die ersuchte Stellungnahme stellt den ersten Fall in der Geschichte des armenischen Verfassungsgerichts dar, in der eine internationale Justizbehörde gebeten wurde, die armenischen Verfassungsbestimmungen auszulegen.
Die Entscheidung, eine professionelle Meinung einzuholen, wurde nur einen Tag nachdem Ministerpräsident Nikol Paschinjan einen vernichtenden Angriff auf das Verfassungsgericht und insbesondere dessen Vorsitzenden Hrayr Towmasjan gestartet hatte, bekannt gegeben. In einem Interview mit dem armenischen Dienst von RFE / RL beschuldigte Paschinjan das armenische Justizsystem, auf der Suche nach einem „neuen Meister“ zu sein. „Diese Justiz, vom Verfassungsgericht herunter bis zum Rest, ist mit dem neuen Armenien nicht vereinbar“, sagte Paschinjan.
Towmasjan, der als hochrangiger Gesetzgeber die Republikanische Partei von Sargsjan vertrat, bis er im März 2018 der Vorsitzende des Gerichts wurde, lehnte es ab, auf die Aussagen von Paschinjan zu reagieren. „Ich kommentiere keine politischen Äußerungen, ich kommentiere gerichtliche Handlungen“, sagte er.