Das Europäische Parlament verurteilt die Okkupation der Gebiete der Länder der Östlichen Partnerschaft

Am 20. Juni nahm das Europäische Parlament die Resolution 2019/2209 (INI) mit dem Titel „Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und den EU-Vizepräsidenten / Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik im Rahmen des Programms der Östlichen Partnerschaft (ÖstP) vor dem Gipfeltreffen im Juni (2020)”, in der unter anderem die Besetzung der Gebiete von ÖstP-Ländern verurteilt wurde. 

Das Dokument wurde von einem Mitglied des Europäischen Parlaments aus Litauen, Petras Austrevicius, unter Beteiligung der Mitberichterstatter Radoslaw Sikorski, Anna Fotygi (beide Polen), Attila Ara-Kovacs (Ungarn) und Marketa Gregorova (Tschechische Republik) vorbereitet.

Die Resolution verurteilt  nachdrücklich die fortgesetzten Verstöße gegen grundlegende Prinzipien und Normen des Völkerrechts in der ÖstP-Region, insbesondere die Destabilisierung, Invasion, Besetzung und Annexion von Gebieten mehrerer ÖstP-Länder durch die Russische Föderation und deren Weigerung, die Entscheidungen internationaler Tribunale und Gerichte einzuhalten. In der Resoltuion wird Russland aufgefordert, die Souveränität und territoriale Integrität der Republik Georgien und die Unverletzlichkeit ihrer international anerkannten Grenzen zu respektieren. Das Europaparlament verurteilte daher nachdrücklich die völkerrechtswidrige Anerkennung der Unabhängigkeit der abtrünnigen georgischen Regionen Südossetien und Abchasien durch die Russische Föderation.

In Bezug auf den Bergkarabach-Konflikt fordert die Resolution den Abzug der armenischen Streitkräfte aus allen besetzten Gebieten Aserbaidschans und bekräftigt die Unterstützung der EU für die territoriale Integrität Aserbaidschans innerhalb seiner international anerkannten Grenzen. In der neuen Entschließung des Europäischen Parlaments wurde das „Recht auf Selbstbestimmung“ der Menschen in Bergkarabach nicht [direkt] erwähnt. In der Resolution heißt es, dass ein Übergangsstatus für Bergkarabach eine Lösung bieten könnte, bis der endgültige Status feststeht, und dass ein Übergangsrahmen für das friedliche Zusammenleben und die Zusammenarbeit der armenischen und aserbaidschanischen Bevölkerung in der Region geschaffen werden könnte.

In dem Dokument wurde auch festgestellt, dass „die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Länder der Östlichen Partnerschaft immer noch durch ungelöste regionale Konflikte, externe Aggressionen und die anhaltende Besetzung einiger dieser Länder verletzt wird".

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