De-facto-Außenministerium Abchasiens: „Die georgische Regierung provoziert Konflikte zwischen den abchasischen Behörden“.
Am 20. Mai behauptete das Medienzentrum des De-facto-Außenministeriums des abtrünnigen Abchasien, dass die georgische Regierung auf Anregung westlicher Berater die staatlichen Behörden des abtrünnigen Abchasien diskreditiert und über soziale Medien Konflikte zwischen ihnen provoziert.
„Darüber hinaus gibt es unter anonymen Accounts in sozialen Netzwerken die Tendenz, Staatsmänner gegeneinander auszuspielen, einige zu kritisieren und andere zu loben. Solche Aktivitäten sind provokativ. Diese Praxis zielt darauf ab, einen negativen Einfluss auf die Arbeit der staatlichen Behörden Abchasiens auszuüben und die Effektivität der Interaktion zwischen den Abteilungen zu verringern“, heißt es in dem Bericht.
Das Medienzentrum wies darauf hin, wie wichtig es ist, „alle im Netz veröffentlichten Informationen zu überprüfen“ und rief dazu auf, sich auf zuverlässige und überprüfte Informationsquellen zu verlassen.
Anfang Mai erörterte Denis Gontschar, Direktor der Vierten Abteilung des russischen Außenministeriums für die GUS-Länder, die Unterstützung Moskaus für die Regionen Abchasien und Zchinwali/Südossetien sowie die Verschiebung der internationalen Genfer Gespräche. Insgesamt sei die Lage zwischen den De-facto-Trennlinien zwischen den abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien und dem übrigen Georgien sehr stabil, so der russische Offizielle. „Wir haben auch einen Rückgang der Zahl der Zwischenfälle und beleidigenden Äußerungen festgestellt. Der nächste Schritt, so Gontschar, sollte die Wiederaufnahme der Gali IPRM-Konferenz zwischen Delegierten aus Tiflis und Suchumi sein, die seit 2018 aufgrund der Otchosoria-Tatunaschwili-Liste in Tiflis unterbrochen ist. Gontschar erwähnte auch die Unterstützung Russlands für die beschlagnahmten Gebiete Abchasien und Südossetien im Zusammenhang mit den gegen Russland verhängten internationalen Sanktionen. Dem Offiziellen zufolge gelten die russischen Beschränkungen der internationalen Wirtschaftstätigkeit und die Ausfuhrverbote für bestimmte Waren trotz ihrer Bitten nicht für Suchumi und Zchinwali.