Festnahmen an der „Grenze“ zu den besetzten Gebieten Georgiens
Es wurde erneut berichtet, dass an der Grenze zwischen Georgien und den von Russland besetzten Gebieten georgische Staatsbürger festgenommen wurden. Einer Pressemeldung vom 17. Juni zufolge seien drei georgische Staatsbürger in von Russland besetzten Südossetiens wegen „illegalen Grenzübertritts“ festgenommen worden. Die Vertreter von Südossetien behaupteten, dass die drei Personen im Moment des Vorfalls sich de facto auf georgischem Territorium befunden und die sogenannte „Grenze“ nicht überschritten hätten. Wie die Medien berichteten, durften allerdings alle drei Georgier wieder zurück nach Georgien reisen.
Vertreter der von Russland unterstützten abtrünnigen Region Südossetien (Zchinwali) bezeichnen die Kontaktlinie zwischen der Region und dem Rest Georgiens als „Staatsgrenze“ und behandeln Fälle von Grenzübertritten durch georgische Staatsbürger als Fälle von „illegalem Grenzübertritt“, obwohl die Linie in einigen Gebieten nicht klar definiert ist.
Den offiziellen georgischen Daten zufolge sind im vergangenen Jahr 126 georgische Bürger in an der Kontaktlinie zu Zchinwali illegal in Gewahrsam gehalten worden. In den meisten Fällen werden die Gefangenen gegen Zahlung einer Geldstrafe, die etwa 30 US-Dollar beträgt, wieder freigelassen. Anfang dieses Jahres sei einer der festgenommenen georgischen Staatsbüger, Archil Tatunashvili, unter ungeklärten Umständen zu Tode gekommen. Die georgische Regierung ließ verlautbaren, dass Archil Tatunashvili vor seinem Tod schwerster Gewalt ausgesetzt gewesen sein muss. Die internationale Gemeinschaft reagierte mit Empörung auf den Vorfall und kritisierte Russland auf das Schärfste.