Freihandelsabkommen zwischen Georgien und der Schweiz tritt im Mai in Kraft

| Nachricht, Wirtschaft, Georgien

Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Georgien werde für die Schweiz am 1. Mai in Kraft treten, kündigte der Bundesrat der Schweiz an (Agenda.ge).

Georgien und die EFTA-Staaten – Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz – haben das Freihandelsabkommen im Juni 2016 unterzeichnet, während es am 1. September 2017 in Kraft getreten sei. In dieser Phase sei das Abkommen allerdings nur zwischen Georgien, Norwegen und Island in Kraft getreten. Für die Schweiz und Lichtenstein soll das Abkommen drei Monate nach der gesonderten Ratifizierung des Abkommens durch beide Länder in Kraft treten. Das Abkommen soll zur Stärkung der Handelsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien beitragen.

Konkret bedeute dies, dass georgische Güter nun ohne tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse in die EFTA-Mitgliedstaaten exportiert werden können. Die Entscheidung, ein Freihandelsabkommen mit Georgien zu schließen, war vom Außenministerrat der EFTA bereits am 17. November 2014 getroffen worden. Die erste Verhandlungsrunde habe im September 2015, die zweite Runde im Dezember 2015 in Georgien stattgefunden. Georgien habe seine dritte und letzte Verhandlungsrunde mit der EFTA im Februar 2016 erfolgreich abgeschlossen.

Bisher bestehen Freihandelsabkommen zwischen Georgien und der Türkei, der Europäischen Union (EU), den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und den Ländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) - Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Turkmenistan, Tadschikistan und Usbekistan. 2017 hat Georgien ein Freihandelsabkommen mit China unterzeichnet (Caucasus Watch berichtete). Die georgische Regierung hat auch mit Indien Freihandelsgespräche aufgenommen.

 

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