Georgische Präsidentin wurde aufgefordert, bekannten Regierungskritiker zu begnadigen

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Die georgische Ombudsfrau hat das Urteil vom 16. Mai 2022 überprüft, in dem Richter Lasha Chkhikvadze Nika Gvaramia für schuldig erklärte. Als Ergebnis der Prüfung des Urteils hat die Ombudsfrau festgestellt, dass sowohl der Schuldspruch als auch das Urteil auf einer fehlerhaften Logik beruhen. Daher forderte die Ombudsfrau Präsidentin Salome Surabischwili auf, von ihrem Begnadigungsrecht Gebrauch zu machen.

Dem Urteil zufolge hat Nika Gvaramia Rustavi 2 geschädigt, indem er während seiner Amtszeit als Geschäftsführer des Unternehmens im Jahr 2015 die Vertragsbedingungen für den Verkauf von Werbung änderte und so verhinderte, dass das Unternehmen weitere Gelder erhielt.

Der Ombudsmann behauptet, dass keine unternehmerische Entscheidung Gegenstand einer strafrechtlichen Bewertung durch den Staat sein kann. Laut der Ombudsfrau widerspricht die Bestrafung einer Person für eine normale unternehmerische Entscheidung dem wichtigsten Teil des Legalitätsprinzips, nämlich der Vorhersehbarkeit des Gesetzes.

„Leider berücksichtigt das Gericht nicht alle Umstände, unter denen eine Verletzung der Treuepflicht zu einer Straftat führt, und stellt sofort fest, dass der Direktor nicht nur die Treuepflicht verletzt, sondern auch kriminell und fahrlässig gehandelt hat.“ „Der Pflichtverteidiger weist erneut darauf hin, dass es unzulässig ist, einen Geschäftsführer für eine von ihm getroffene Entscheidung zu bestrafen, wenn das Gericht seine persönlichen Interessen, Betrug oder andere kriminelle Handlungen nicht nachweisen kann“, so der Anwalt.

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