Paschninjan beharrt auf sowjetischen Karten von 1976 für die Grenzziehung zwischen Armenien und Aserbaidschan
Während einer Regierungssitzung am 16. Mai erklärte der armenische Premierminister Nikol Paschninjan, dass die Grenzziehung mit Aserbaidschan in der armenischen Region Tavush ausschließlich auf den rechtsgültigen sowjetischen Karten von 1976 beruhen sollte.
Paschninjan betonte, dass diese Karten 1979 einem Verifizierungsprozess unterzogen wurden, der als "Pflichtverfahren" bezeichnet wird. Er warnte davor, dass ein Abweichen von der Logik dieser Karten im Grenzziehungsprozess eine ständige Quelle der Eskalation darstellen würde.
Paschninjan betonte, wie wichtig es sei, die in der Erklärung von Alma-Ata von 1991 festgelegte Grenze beizubehalten, in der die Verwaltungsgrenzen der ehemaligen Sowjetrepubliken als zwischenstaatliche Grenzen nach der Unabhängigkeit festgelegt wurden. "Für uns war es von grundlegender Bedeutung, dass keine neue Grenze zwischen unseren Ländern geschaffen wird, sondern nur die durch die Erklärung von Alma-Ata festgelegte Grenze reproduziert wird. Wir haben jetzt Verweise auf die Karten, und dies sind die letzten Karten der UdSSR, die Rechtskraft haben", betonte er.
Nach Angaben des Premierministers gibt es keine nennenswerten Probleme in den Dorfteilen Voskepar-Baganis und Berkaber in Tavush. Probleme gibt es jedoch weiterhin in der Nähe des Dorfes Kirants, wo Teile der Straße und mehrere Häuser unter aserbaidschanischer Kontrolle stehen. Paschninjan ist der Ansicht, dass durch Gespräche Kompromisslösungen gefunden werden können.
Bei der Erläuterung des Begriffs "Zollverfahren" erinnerte Paschinjan an einen laufenden Grenzversöhnungsprozess zwischen den ehemaligen Sowjetrepubliken, der im Einklang mit den Rechtsvorschriften der gesamten Union stand. Das autorisierte Organ für Geodäsie und Kartographie der UdSSR forderte regelmäßig Entscheidungen über die Grenzen der Republiken an, systematisierte diese und verlieh ihnen Rechtskraft. Auf diese Weise wurde die Verwaltungsgrenze zwischen der Armenischen SSR und der Aserbaidschanischen SSR festgelegt und 1979 bestätigt.