Reisen ohne Visum zwischen Armenien und Aserbaidschan?

Auf der armenischen Informationswebsite 168.am wurde berichtet, dass das Außenministerium des Landes am 17. Dezember die Liste der Länder aktualisiert hat, mit denen Armenien gemäß bilateralen und multilateralen Abkommen ein visumfreies Regime hat und dass Aserbaidschan zu diesen Ländern gehört. Dies löste eine Reaktion der Sprecherin der Sprecherin des armenischen Außenministeriums Anna Naghdalyan aus. „Das am 9. Oktober 1992 in Bischkek unterzeichnete Bischkek-Abkommen über die visumfreie Einreise von Bürgern von GUS-Ländern schreibt die visumfreie Einreise von Bürgern in ihre jeweiligen Gebiete vor, sowie die Möglichkeit, diese Verfahren durch innerstaatliche Gesetze sowie die Zuständigkeit für die Anwendung von Bewegungsbeschränkungen und die Festlegung anderer interner Vorschriften zu regulieren. Später wurde das visumfreie Regime überarbeitet oder durch bilaterale Abkommen mit mehreren GUS-Ländern ersetzt. Die gesetzlichen Normen des oben genannten Abkommens gelten de-facto nicht für Bürger der Republik Armenien und Aserbaidschans, und in besonderen Fällen basiert die Einreise von Bürgern beider Länder in die Republik Armenien oder Aserbaidschan tatsächlich auf einer besonderen Erlaubnis unter der direkten Aufsicht der zuständigen Behörden“, erklärte sie.

Der oben erwähnte Leak löste auch eine offizielle Reaktion von Seiten Bakus aus. „Zunächst ist es wichtig, diplomatische Beziehungen zwischen den Staaten aufzunehmen, um über die Besuche der Bürger zwischen der Republik Aserbaidschan und der Republik Armenien zu sprechen. Wir möchten darauf hinweisen, dass kein internationales Abkommen zur Regulierung der Bewegung zwischen den beiden Ländern unterzeichnet wurde. Daher ist es derzeit unbegründet, auf der Grundlage des Grundsatzes der Gegenseitigkeit von einer Befreiung von der Visumpflicht zu sprechen“, erklärte die Sprecherin des aserbaidschanischen Außenministeriums Leyla Abdullayeva.

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