Seehofer: Georgien soll „sicheres Herkunftsland“ werden
Laut Georgien Aktuell habe der deutsche Innenminister Horst Seehofer eine Anfrage bestätigt, wonach das Bundesinnenministerium an einem Gesetzentwurf arbeite, der Georgien in die Liste der sicherer Herkunftsländer aufnehmen soll. Damit würde die Bundesregierung einem Vorschlag folgen, der nicht zuletzt von der georgischen Regierung mehrfach gemacht wurde, zuletzt im Zusammenhang mit unberechtigten und abgewiesenen Asylanträgen von Georgiern in Deutschland. Die Zahl der Antragsteller war seit Einführung der Visafreiheit für Georgien kontinuierlich gestiegen (Caucasus Watch berichtete). Würde Georgien auch offiziell zum „sicheren Herkunftsland“ erklärt, könnten Asylverfahren erheblich abgekürzt und abgewiesene Antragsteller schneller in ihr Heimatland zurückgeschickt werden.
Die Aufnahme von Georgien in die Liste der „sicheren Herkunftsländer“ sei Teil von Seehofers „Masterplan für schnellere Asylverfahren und konsequentere Abschiebungen“, so Georgien Aktuell. Neben Georgien sollen auch Armenien, Tunesien, Algerien und Marokko zu „sicheren Herkunftsländern“ erklärt werden. Der Plan soll bis spätestens Juni dem Kabinett vorgelegt werden. Die Entscheidung darüber, ob ein Staat zum „sicheren Herkunftsland“ erklärt wird, bedarf neben der Zustimmung der Mehrheit im Bundestag auch der Zustimmung des Bundesrats.
In Europa haben Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Österreich, Island und Bulgarien Georgien bereits zum „sicheren Herkunftsland“ erklärt. Voraussetzung zur Aufnahme in die entsprechende Liste in Deutschland ist laut Grundgesetz, dass im entsprechenden Staat „auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“ (Grundgesetz Art. 16a). Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition haben sich die Parteien zudem darauf verständigt, ein Land auch dann zum „sicheren Herkunftsland“ zu deklarieren, wenn die Anerkennungsquote für Asylanträge fünf Prozent jeweils nicht übersteigt. Auf Georgien treffen diese Kriterien zu. Das Land gelte deshalb als sicher, was sich auch in der Anerkennungsquote widerspiegle. Weniger als ein Prozent der georgischen Asylanträge seien im vergangenen Jahr stattgegeben worden.