Südkaukasus-Länder in der EGMR-Statistik 2020

Am 28. Januar veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) seine Statistiken für das Jahr 2020. Das Dokument enthält unterschiedliche statistische Ergebnisse zu den vom Gerichtshof im Jahr 2020 untersuchten Fällen. 

Im Jahr 2020 wurden 41.700 Anträge einer gerichtlichen Institution zugewiesen, was einem Rückgang von insgesamt 6% gegenüber 2019 (44.500) entspricht. Laut dem Präsidenten des EGMR, Robert Spano, war die Zahl der Anträge, die zu einem Urteil der Großkammer oder der Kammer führten, im Vergleich zu 2019 um 22% gestiegen. „Dies ist ein sehr wichtiger Punkt, da die Urteile der Großkammer und der Kammern die komplexesten sind und diejenigen, welche die schwerwiegendsten Fragen aufwerfen“, erklärte er.

70 Prozent der 62000 anhängigen Fälle betrafen vier Länder: die Russische Föderation (13645 Fälle), die Türkei (11750), die Ukraine (10408) und Rumänien (7561); Es folgten Italien (3469), Aserbaidschan (2040) und Serbien (1755).

Insgesamt hatte Armenien 1407 Fälle vor Gericht. 1152 dieser Fälle warten auf ihre erste Prüfung, 171 wurden bekanntgegeben, 77 wurden einem einzelnen Richter oder Ausschuss befohlen und sieben waren zulässig. Insgesamt wurden fünfzehn Urteile in Bezug auf Armenien erlassen, 38 wurden der Regierung mitgeteilt, 428 für unzulässig erklärt und 213 einer richterlichen Institution zugewiesen. Im Jahr 2020 wurden vierzehn Urteile in Bezug auf Armenien erlassen, und in insgesamt vierzehn wurden mindestens ein Verstoß festgestellt. Die meisten Fälle wurden im Hinblick auf das Recht auf Freiheit und Sicherheit (elf) verzeichnet, gefolgt vom Recht auf ein faires Verfahren (vier) und dem Recht auf Bildung (drei). 

Aserbaidschan hatte insgesamt 2040 Fälle vor Gericht. 1418 dieser Fälle warten auf ihre erste Prüfung, 618 wurden bekanntgegeben, einer wurde einem einzelnen Richter oder Ausschuss befohlen und drei waren zulässig. Insgesamt wurden 74 Urteile in Bezug auf Aserbaidschan erlassen, 159 wurden der Regierung mitgeteilt, 360 für unzulässig erklärt und 525 einer richterlichen Institution zugewiesen. Im Jahr 2020 wurden 37 Urteile in Bezug auf Aserbaidschan erlassen, und in insgesamt 37 wurden mindestens ein Verstoß festgestellt. Die meisten Fälle wurden im Hinblick auf das Recht auf ein faires Verfahren (achtzehn) verzeichnet, gefolgt vom Recht auf Freiheit und Sicherheit (siebzehn) und dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (zehn). 

Georgien hatte insgesamt 532 Fälle vor Gericht. 414 dieser Fälle warten auf ihre erste Prüfung, 99 wurden bekanntgegeben, vierzehn wurden einem einzelnen Richter oder Ausschuss angeordnet und fünf waren zulässig. Insgesamt wurden achtzehn Urteile in Bezug auf Georgien erlassen, sieben wurden der Regierung mitgeteilt, 182 für unzulässig erklärt und 130 einer richterlichen Institution zugewiesen. Im Jahr 2020 wurden fünfzehn Urteile in Bezug auf Georgien erlassen, von denen in zwölf mindestens ein Verstoß festgestellt wurde. Die höchste Anzahl von Fällen wurde im Hinblick auf das Recht auf ein faires Verfahren verzeichnet (vier), gefolgt von einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung (drei).

 

 

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