Das armenische Verfassungsgericht lehnt es ab, seinen Vorsitzenden Hrayr Tovmasjan seiner Befugnisse zu berauben.
Am 14. Oktober lehnten die Mitglieder des armenischen Verfassungsgerichts den Antrag der Nationalversammlung ab, den Vorsitzenden Hrayr Tovmasjan seiner Befugnisse zu berauben, ohne darüber nachzudenken, berichtete arka.am.
Am 4. Oktober verabschiedete die armenische Nationalversammlung einen Antrag, mit 98 Stimmen und einer Gegenstimme, um Tovmasjan von seinen Funktionen zu entbinden. In ihrem Antrag wiesen die Abgeordneten auf einige Umstände hin, die sie zu dieser Initiative veranlassten, insbesondere auf die engen Beziehungen von Tovmasjan zur Republikanischen Partei Armeniens. Der zweite Umstand, der den Antrag veranlasste, war Tovmasjans angebliche Verwandtschaft mit einem der Anwälte des ehemaligen Präsidenten Robert Kotscharjan. Der dritte Grund ist, dass Tovmasjan bereits seine voreingenommene Haltung zu den Ereignissen vom 1. März 2008 und den darauf folgenden Prozessen zum Ausdruck gebracht hat.
Im Juli sagte der armenische Premierminister Nikol Paschinjan, dass Tovmasjan politische Geschäfte mit dem ehemaligen Präsidenten Sersch Sargsjan abgeschlossen habe, um das Verfassungsgericht zu „privatisieren“. Tovmasjan warnte daraufhin die Regierung davor, ihn und seine Kollegen zum Rücktritt zu zwingen.