Abschaffung des Ministerpräsidentenamtes im separatistischen Abchasien

Das separatistische Abchasien bereitet eine Änderung seiner Verfassung vor. Der De-facto-Präsident Aslan Bzhania hat den Vorschlag des Sondergremiums bereits erhalten. Das Amt des Premierministers könnte abgeschafft werden, so einer der Vorschläge.

Die vor über einem Jahr eingesetzte Kommission kam zu dem Schluss, dass das Amt des Premierministers in der abchasischen Exekutive überflüssig ist, da der "Präsident des Landes" nach der geltenden Verfassung nicht nur das Staatsoberhaupt, sondern auch der Chef der Exekutive sei.

„Dies ist eine der wichtigsten Änderungen des vorgeschlagenen Modells, das folgenden Zwecken dient: Beseitigung des Dualismus (doppelte Befugnisse zwischen der Präsidialverwaltung und dem Regierungsamt); Institutionalisierung des Zentrums für Verwaltungsentscheidungen; Verkürzung der Zeit für die Verabschiedung und Genehmigung von Dokumenten; Stärkung der Verantwortung der Regierungsmitglieder; Optimierung des Staatsapparats sowie die Reduzierung der Haushaltsausgaben“, heißt es in den Schlussfolgerungen der Kommission.

Nach den Vorschlägen der Kommission bleibt das Entscheidungszentrum in der Exekutive nach der Abschaffung des Amtes des Premierministers allein in den Händen des Präsidenten, frei von jedem kollegialen Entscheidungsgremium.

Nach dieser Formel besteht die Exekutive aus dem Präsidenten und der Regierung, deren Minister vom Präsidenten im Einvernehmen mit dem Parlament ernannt werden.

Zusammen mit dem Amt des Premierministers werden auch die Ämter der stellvertretenden Premierminister abgeschafft, und die Mitglieder der Regierung werden direkt dem Präsidenten unterstellt.

Es wird empfohlen, dass der Präsident in Absprache mit der Volksversammlung, die nun seiner alleinigen Zuständigkeit unterliegt, einen Minister ernennt. Nachdem ein Kandidat für das Amt des Ministers dem stellvertretenden Korps einen Bericht über seine Ideen und ein Programm für einen bestimmten Bereich oder eine bestimmte Branche vorgelegt hat, stimmt das Parlament darüber ab, ob er angenommen oder abgelehnt wird.

Stimmt die Volksversammlung zweimal gegen den Kandidaten des Präsidenten, ist der Präsident befugt, selbst einen Minister auszuwählen. Wenn jedoch seit der Ernennung eines Ministers sechs Monate vergangen sind und er keine Zustimmung des Parlaments erhalten hat, sind die Abgeordneten befugt, ihm das Vertrauen abzusprechen.

Spricht die Nationalversammlung dem Minister das Misstrauen aus, ist der Präsident verpflichtet, ihn seines Amtes zu entheben und der Volksversammlung einen neuen Kandidaten vorzuschlagen.

Ebenso ist die Volksversammlung befugt, jedem Minister, der mit Zustimmung des Parlaments ernannt wurde, ein Misstrauensvotum auszusprechen. Der Präsident ist verpflichtet, einen Minister zu entlassen, wenn die Volksversammlung ihm innerhalb von sechs Monaten erneut das Misstrauen ausspricht.

Nach Ansicht der Mitglieder der Verfassungskommission gibt diese Neuverteilung der Befugnisse zwischen Exekutive und Legislative dem Parlament „echte Einflussmöglichkeiten auf den politischen Prozess, und die Kehrseite dieses Mechanismus ist, dass die Volksversammlung auch die Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen übernimmt.“

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