Eriwan: Internationales Unternehmen darf armenisch-aserbaidschanische Transportrouten beaufsichtigen

Der stellvertretende armenische Außenminister Mnatsakan Safaryan äußerte sich zu den Diskussionen über die mögliche Beteiligung eines internationalen Privatunternehmens an der Überwachung der Verkehrswege zwischen Armenien und Aserbaidschan. In einem Gespräch mit Reportern in der Nationalversammlung erklärte Safaryan, dass diese Idee zwar geprüft worden sei, aber noch keine konkreten Details oder Vereinbarungen getroffen worden seien.

Er erläuterte, dass eine solche Aufsicht wahrscheinlich für beide Seiten gelten würde, wobei dasselbe Unternehmen den Verkehr sowohl in Armenien als auch in Aserbaidschan beaufsichtigen würde. Safaryan versicherte, dass diese Regelung die Souveränität Armeniens nicht verletzen würde, da armenische Zollbeamte und Grenzschutzbeamte weiterhin auf den Straßen tätig sein würden.

„Dies entspricht der Logik des Projekts ‘Kreuzungen des Friedens’ [der armenischen Regierung], obwohl es keine direkte Verbindung gibt“, erklärte Safaryan und fügte hinzu, dass es noch keine vorläufige Vereinbarung gibt.

Aktualisierung: Am 4. September stellte der stellvertretende armenische Außenminister Mnatsakan Safaryan klar, dass es derzeit keine weiteren Informationen über die mögliche Übertragung der Kontrolle über die Transportverbindungen mit Baku an ein internationales Privatunternehmen gibt. 

„Bisher wird nur die Möglichkeit einer solchen Übertragung diskutiert. Es gibt keine zusätzlichen Informationen, es wurden noch keine Details besprochen und es gibt auch keine klare Vereinbarung darüber“, erklärte Safaryan.

Auf die Frage, ob eine solche Vereinbarung die Souveränität Armeniens verletzen würde, verneinte Safaryan dies. „Das hängt von den Details ab. Das Unternehmen kann seine Dienste anbieten, und es werden auch armenische Zollbeamte und Grenzschutzbeamte auf der Straße sein“, erklärte er. Safaryan fügte hinzu, dass dieser Ansatz der Logik des ‘Kreuzungen des Friedens’-Projekts entspreche, auch wenn er nicht direkt damit verbunden sei. Er betonte, dass in dieser Angelegenheit noch keine vorläufige Einigung erzielt worden sei.

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