
Erste Sitzung des Kooperationsrates Armenien–EU

Der Partnerschaftsrat betonte außerdem, dass ein unabhängiges und effektives Justizsystem unentbehrlich für das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und eine unerlässliche Voraussetzung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sei. Im gemeinsamen Statement wird auch zum Ausdruck gebracht, dass ein schneller Fortschritt bei der Ausarbeitung des neuen Strafgesetzbuches sowie eine neue umfassende Antikorruptionsgesetzgebung notwendig seien.
Für 2017 bis 2021 ist vorgesehen, dass Armenien von der EU Hilfsgelder in Höhe von 160 Mio. Euro bekommen wird. Außerdem stellte die EU Armenien 3 Mio. EUR für die Integration der syrischen Flüchtlinge in Armenien bereit. Die EU bekräftigte ihre Unterstützung für den Prozess der Normalisierung der Beziehungen zwischen Armenien und der Türkei.
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