Fortschritt an der Grenze: Aserbaidschan und Armenien erzielen Einigung über den Demarkationsprozess

Auf der 8. Sitzung der Staatskommission für die Demarkation der Staatsgrenze zwischen der Republik Aserbaidschan und der Republik Armenien am 19. April kamen beide Länder überein, den Demarkationsprozess in Bezug auf Enklaven und Exklaven fortzusetzen. Diese Vereinbarung wurde unter dem Vorsitz des stellvertretenden aserbaidschanischen Premierministers Shahin Mustafayev und des stellvertretenden armenischen Premierministers Mher Grigorjan getroffen.

Der Grenzverlauf zwischen Aserbaidschan und Armenien wird auf den Grundsätzen der Erklärung von Almaty von 1991 beruhen. Diese Vereinbarung wurde auf dem oben erwähnten Treffen am 19. April bekräftigt.

Bei diesem Treffen wurde insbesondere vereinbart, dass vier Dörfer im Bezirk Gazakh an Aserbaidschan zurückgegeben werden. Dabei handelt es sich um die Dörfer Baghanis, Voskepar, Kirants und Berkaber, die nun unter aserbaidschanischer Gerichtsbarkeit stehen.

Im Rahmen der ersten Phase des Demarkationsprozesses wurde vereinbart, dass bestimmte Grenzabschnitte direkt zwischen den Siedlungen Baghanis-Baghanis Ayrim, Voskepar-Ashagi Askipara, Kirants-Heyrimli und Berkaber-Gizilhajili verlaufen werden. Diese Vereinbarungen zielen darauf ab, die Grenze an die historisch anerkannte inter-republikanische Grenze anzugleichen, die zum Zeitpunkt der Auflösung der Sowjetunion festgelegt wurde. Die Demarkation dieser Grenzabschnitte wird durch geodätische Vermessungen vor Ort formalisiert und in einem beschreibenden Protokoll dokumentiert, das bis zum 15. Mai 2024 genehmigt und unterzeichnet werden soll. Beide Parteien werden sich mit ihren jeweiligen Regierungen abstimmen, um die gleichzeitige Einrichtung von Grenzdiensten entlang dieser vereinbarten Abschnitte zu gewährleisten.

Darüber hinaus kamen die Parteien überein, bis zum 1. Juli 2024 die Entwürfe der Verordnungen über die gemeinsamen Aktivitäten der staatlichen Kommission für die Demarkation der Staatsgrenze zwischen Aserbaidschan und Armenien fertigzustellen. Nach der Verabschiedung wird der Abgrenzungsprozess auf alle verbleibenden Grenzabschnitte, einschließlich der Enklaven und Exklaven, ausgedehnt.

Im Anschluss an das Treffen wurde ein Protokoll unterzeichnet, das die vereinbarten Maßnahmen umreißt und die Grundlage für weitere Gespräche bildet. Sowohl Aserbaidschan als auch Armenien werden sich bemühen, Datum und Ort des nächsten Arbeitstreffens festzulegen, um einen reibungslosen Verlauf des Abgrenzungsprozesses zu gewährleisten.

Die erzielte Vereinbarung zwischen Aserbaidschan und Armenien wurde bereits von der EU und den USA sowie dem UN-Generalsekretär begrüßt. 

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