Georgien setzt Verkaufsverbot von landwirtschaftlichen Flächen an Ausländer aus

Das Verfassungsgericht Georgiens hat am 7. Dezember das Moratorium für den Kauf landwirtschaftlicher Flächen durch ausländische Bürger aufgehoben. Während das Gericht das Verbot für verfassungswidrig erklärte, wird die Aussetzung nur vorübergehend sein, bis die neuen Verfassungsänderungen in Kraft treten. Ausländer haben nun neun Tage Zeit, um das von ihnen erworbene oder vererbte Land zu registrieren. Das Verbot wurde auf Initiative von 116 Abgeordneten der Regierungspartei („Georgischer Traum“) 2017 in den neuen Verfassungsentwurf aufgenommen.

Die neue Verfassung besagt, dass landwirtschaftliche Flächen eine „Ressource von außergewöhnlicher Bedeutung“ darstellen und alleine dem „Staat, einer Selbstverwaltung, einem georgischen Bürger oder einer Vereinigung georgischer Bürger“ gehören dürfen.

Das Parlament argumentierte vor Gericht, dass die neue Verfassung ausländische Bürger daran hindern würde, ihr im Rahmen der derzeitigen Verfassung geltendes Recht zum Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen auszuüben. Daher wurde das Verbot erlassen, um die „staatliche Souveränität zu schützen, die landwirtschaftliche Infrastruktur zu verbessern und ein stabiles Umfeld in Wirtschaft und Gesundheitsfürsorge zu gewährleisten“, bis die neue Verfassung in Kraft getreten sei.

Am 10. Dezember versammelten sich mehrere ultra-nationalistische Organisationen und einzelne Aktivisten unter dem Motto „Marsch der Georgier“ vor der Justizbehörde in Tbilisi, um gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu protestieren und die Ausländer an der Registrierung des Landbesitzes zu hindern. Die Demonstranten blockierten für eine gewisse Zeit den Eingang und hinderten die Kunden daran, das Gebäude zu betreten.

Ada Marshania, die Abgeordnete von der oppositionellen “Allianz der Patrioten”, welche ebenfalls an der Kundgebung teilgenommen hat, sagte, dass das Verfassungsgericht mit seinem Urteil der georgischen Nation in den Rücken gefallen sei.

Der ehemalige Parlamentsabgeordnete, Dimitri Lortkipanidse, sagte, dass das Urteil des Verfassungsgerichts den Interessen Georgiens widerspreche. Er forderte den Justizminister auf, ein Gesetz zur Aussetzung der „technischen Vorschriften“ für die Registrierung des Landbesitzes durch Ausländer zu erlassen.

Justizministerin Tea Tsulukiani rief die Öffentlichkeit zur Ruhe auf. Sie sagte, dass am Tag des Protests kein einziges landwirtschaftliches Landstück unter dem Namen eines Ausländers registriert worden sei.

Hintergrund der Verfassungsänderung über den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen

Die Regierungspartei Georgiens ordnete im Juni 2013 an bis Ende 2014 ein Moratorium für den Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen an ausländische Staatsangehörige zu verabschieden. Das Verbot wurde im Juni 2014 durch das Verfassungsgericht Georgiens als verfassungswidrig erklärt und dementsprechend aufgehoben.

Im Juni 2017 haben das Kabinett und die parlamentarische Mehrheit eine Bestimmung in den Verfassungsentwurf aufgenommen, die den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen an ausländische Bürger untersagt.

Laut einem Bericht der georgischen staatlichen Kommission für Migrationsfragen von 2017 hat es in Georgien im Zeitraum zwischen 2012 und 2016 34.000 Fälle des Erwerbs von Landstücken durch Ausländer gegeben, davon seien etwa 13.000 landwirtschaftliche Nutzflächen gewesen.

Die neue Verfassung tritt am 16. Dezember gleichzeitig mit dem Amtsantritt der neuen Präsidentin in Kraft. Der Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen an Ausländer wird somit auf der Verfassungsebene verboten.

 

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