Paschinjan kündigt vorgezogene Wahlen in Armenien an

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Am 18. März kündigte der armenische Ministerpräsident Nikol Paschinjan die Abhaltung vorgezogener Parlamentswahlen im Land am 20. Juni an. 

Die Erklärung kam nach einem Treffen mit dem Vorsitzenden der parlamentarischen Oppositionspartei Wohlhabendes Armenien (BHK) Gagik Tsarukyan. „Auf dem Treffen haben wir festgestellt, dass der beste Ausweg aus der aktuellen internen politischen Situation vorgezogene Parlamentswahlen sind”, schrieb er auf seiner Facebook-Seite. „Unter Berücksichtigung meiner Gespräche mit dem armenischen Präsidenten Armen Sarkissian, der Mein Schritt-Fraktion, dem Vorsitzenden der Partei Helles Armenien, Edmond Marukyan, werden am 20. Juni dieses Jahres in Armenien vorgezogene Parlamentswahlen abgehalten”, fügte er hinzu. 

Tsarukyan betonte, dass eine neue Regierung im Land notwendig sei. „Vor einigen Tagen hatte ich angekündigt, dass in kürzester Zeit eine neue Macht und eine neue Regierung im Land gebildet werden müssen, um unser Heimatland aus der gegenwärtigen schwierigen Situation herauszuholen. Der einzig legitime Weg sind vorgezogene Parlamentswahlen. Das Volk muss durch seine Stimme entscheiden, wem es die nächste Macht anvertrauen wird. Friede dem armenischen Volk! Möge Gott uns alle beschützen!“ schrieb er auf Facebook.

Der Vorsitzende der parlamentarischen Oppositionspartei Helles Armenien (LHK), Edmon Marukyan, zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der Entscheidung und erklärte, dass die Abhaltung von Wahlen am 20. Juni für seine Partei akzeptabel sei. Marukyan kündigte auch an, dass das Kriegsrecht im Land in den kommenden Tagen aufgehoben werden würde. 

Auch der Vorsitzende der Oppositionspartei Vaterland (Hayrenik), Artur Vanetsyan, kündigte seine Teilnahme an den bevorstehenden Wahlen an, „mit dem Ziel, Armenien zu gewinnen und schließlich Stabilität zu bringen”. Auf die Frage, ob es möglich ist, dass die Hayrenik-Partei eine Koalition mit anderen Kräften bildet, antwortete der Sprecher der Partei, Sos Hakobyan, dass sie zu Beginn des Prozesses Konsultationen mit politischen Kräften der Opposition abhalten und entscheiden würden, in welchem Format sie teilnehmen möchten.

Die Europäische Plattform für Wahlbeobachtung (EPDE) betonte, dass die vorgezogenen Wahlen nur in Übereinstimmung mit dem reformierten Wahlkodex abgehalten werden könnten. „Die Wahlreform in Armenien - eine der Hauptforderungen der Samtenen Revolution 2018 - ist im Gange, und zwar mit dem breiten Engagement von Experten der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen”, heißt es in der Erklärung. „Es wird erwartet, dass das Wahlsystem durch eine proportionale Vertretung und mehr Transparenz verbessert wird. Die aktuelle politische Krise stellt jedoch eine ernsthafte Herausforderung für die demokratischen Reformen im Land dar”, fügte die Erklärung hinzu. 

Neue Entwicklungen in Bezug auf den Fall des ehemaligen Generalstabschefs von Armenien, Onik Gaspary, wurden ebenfalls gemeldet. Der Anwalt von Gasparyan, Artur Hovhannisyan, erklärte, das armenische Verwaltungsgericht habe entschieden, dass Gasparyan bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung in seinem Fall auf seinem Posten bleiben werde.

Das Büro von Paschinjan gab jedoch eine Erklärung zu der Entscheidung des Gerichts ab, wonach Gasparyan aufgrund des Gesetzes nicht mehr Stabschef der Armee sei. In der Erklärung wurde betont, dass das Verwaltungsgericht die am 15. März gegen Präsident Armen Sarkissian und Premierminister Nikol Paschinjan eingereichte Klage von Gasparyan zurückgab und ihn aufforderte, mehrere falsche Formulierungen zu ersetzen. Die korrigierte Klage wurde am selben Tag erneut an das Gericht übergeben. Laut dem Büro des Premierministers kann das Urteil des Verwaltungsgerichts gemäß Artikel 139 Teil 2 der Verfassung das gesetzlich gültige Dekret des Präsidenten über die Entlassung von Gasparyan nicht aufheben.

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