Urteil des EGMR zum russisch-georgischen Krieg 2008
Am 21. Januar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2008 sein Urteil zum August-Krieg zwischen Georgien und Russland gefällt.
Das Urteil des EGMR lautete: „Die Russische Föderation hatte im Zeitraum vom 12. August bis zum 10. Oktober 2008, dem Datum des offiziellen Rückzugs der russischen Truppen, eine „wirksame Kontrolle“ über Zchinwali (Südossetien), Abchasien und die „Pufferzone“ ausgeübt. Nach dieser Zeit deuteten die starke russische Präsenz und die Abhängigkeit von Zchinwali und der abchasischen Behörden von der Russischen Föderation darauf hin, dass die Regionen weiterhin von Russland „wirksam kontrolliert“ wurden. Der Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass „die Ereignisse nach Beendigung der Feindseligkeiten - d.h. nach dem Waffenstillstandsabkommen vom 12. August 2008 - in die Zuständigkeit der Russischen Föderation fielen. Es wurden eine Reihe von Verstößen gegen die Konvention festgestellt.“ Dazu gehörten Verstöße gegen das Recht auf Leben, das Verbot von Folter, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, die Freizügigkeit und die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof.
Ferner entschied der Gerichtshof, dass Russland für die „offizielle Toleranz“ der Tötung von Zivilisten und die Plünderung und Verbrennung von Häusern ethnischer Georgier in Zchinwali und anderen Gebieten verantwortlich ist, die während des Krieges von russischen Streitkräften eingenommen wurden. Der EGMR befand Russland auch für die Maßnahmen der Behörden von Zchinwali verantwortlich, die zu einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung von „rund 160 georgischen Zivilisten“ in einem Internierungslager des de-facto-Innenministeriums von Zchinwali führten. Der Gerichtshof stellte außerdem fest, dass Russland für die Unfähigkeit der durch den Krieg vertriebenen ethnischen Georgier, nach dem Konflikt ab dem 23. Mai 2018, dem Datum der Anhörung in der Sache, in ihre Heimat zurückzukehren, verantwortlich war, und dass es keine Untersuchung zu den Menschenrechtsverletzungen in den Regionen durchführte.
Der Gerichtshof stellte jedoch fest, dass Russland nicht für Verstöße der abchasischen und südossetischen Streitkräfte während der Phase der aktiven Feindseligkeiten vom 8. bis 12. August verantwortlich war. Das Gericht nahm auch an, dass Georgien den Krieg vor dem Hintergrund „immer größerer Spannungen, Provokationen und Zwischenfälle zwischen den beiden Ländern“ begonnen hat. „In der Nacht vom 7. auf den 8. August 2008 starteten die georgischen Streitkräfte einen Artillerie-Angriff auf die Stadt Zchinwali, die Verwaltungshauptstadt Südossetiens”, heißt es in der Entscheidung des Gerichts. „Ab dem 8. August 2008 drangen russische Bodentruppen in Georgien ein, indem sie Abchasien und Südossetien durchquerten, bevor sie in die Nachbarregionen auf unbestrittenem georgischem Gebiet einmarschierten.” Die Behauptung Georgiens, dass die Plünderung und Zerstörung von Schulen und Bibliotheken sowie die Einschüchterung ethnischer georgischer Schüler und Lehrer das Recht auf Bildung verletzt hätten, wurde mangels Beweisen zurückgewiesen. Die Entscheidung des EGMR in diesem Fall verlangte ebenfalls keine Entschädigung.
Georgiens Premierminister Giorgi Gakharia gab nach dem Urteil bekannt, dass „Georgien Russland besiegt hat”. „Heute ist der wichtigste Tag in der jüngeren Geschichte Georgiens. Der Streit zwischen Georgien und Russland endete mit dem Sieg Georgiens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte! Dies ist ein gemeinsamer Sieg!“ schrieb Gakharia auf seiner Facebook-Seite. Gakharia sagte auch, dass es den Grundstein für eine „neue Etappe im Kampf gegen die Besetzung des Landes” legen sollte und versprach, einen „neuen Plan für die Entbesetzung in naher Zukunft” vorzustellen.
Die russischen Behörden feierten das Urteil als einen Sieg für Russland. Nach fast zwölfjähriger Prüfung des Falls kam der EGMR zu dem Schluss, dass die Russische Föderation nach der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten nicht für Vorfälle zur Rechenschaft gezogen werden kann, die auftraten, als die russischen Soldaten Angriffe der georgischen Armee gegen ein friedenserhaltendes Kontingent und die lokale Zivilbevölkerung vom 8. bis 12. August 2008 abwehrten“, sagte das russische Justizministerium. Das Ministerium wies auch einige der Schlussfolgerungen des EGMR zurück, darunter die Rechenschaftspflicht Russlands für Vorfälle in Südossetien und Abchasien nach dem 12. August 2008, wobei hervorgehoben wurde, dass es keine direkten Beweise für die Beteiligung russischer Truppen an diesen Ereignissen gab.
Das Urteil fiel mit dem Jahresbericht des EU-Parlaments über die Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zusammen, in dem EU-Parlamentarier ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck brachten, dass Russlands „Streitkräfte immer noch große Teile der Ukraine und Georgiens besetzen“ und dass Russland „Frieden und Sicherheit in der EU weiterhin destabilisiert“ Region.”