
Aserbaidschan und Frankreich streiten über Äußerungen zu Bergkarabach

Am 20. März äußerte sich der französische Premierminister Gabriel Attal während des jährlichen Abendessens des Koordinationsrates der armenischen Organisationen Frankreichs (CCAF) deutlich zu Russlands Haltung gegenüber Armenien.
Attal warf Russland vor, Armenien für sein Streben nach Frieden und sein Engagement für Prinzipien, die Moskau nicht respektiert, bestrafen zu wollen, insbesondere im Zusammenhang mit dem anhaltenden Konflikt in der Ukraine. Er hob hervor, dass Armenien vor kurzem dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beigetreten ist und damit sein Engagement für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unter Beweis gestellt hat.
Attal kritisierte Russland außerdem für seine vermeintliche Gleichgültigkeit gegenüber Aserbaidschans Gewaltanwendung in Bergkarabach, wo Armenier bis vor kurzem die Mehrheit bildeten. Er betonte, wie wichtig es sei, Armenien bei der Verteidigung seiner Unabhängigkeit, Demokratie, seines Territoriums und seiner Souveränität angesichts dieser Herausforderungen zu unterstützen.
Antwort von Aserbaidschan
Das aserbaidschanische Außenministerium reagierte auf die Äußerungen von Gabriel Attal und bezeichnete sie als inakzeptabel und unbegründet.
In einer am 21. März veröffentlichten Erklärung forderte das aserbaidschanische Außenministerium Paris auf, sich nicht in die inneren Angelegenheiten Aserbaidschans einzumischen und keine provokativen Äußerungen mehr zu machen. In dem Kommentar des Sprechers des Außenministeriums, Aykhan Hajizada, wurde Attal vorgeworfen, sich durch seine Äußerungen einseitig auf die Seite Armeniens gestellt zu haben.
Das aserbaidschanische Außenministerium verwies den französischen Premierminister darauf, dass die Maßnahmen Aserbaidschans, einschließlich der Anti-Terror-Operationen gegen die Reste der armenischen Streitkräfte auf seinem Hoheitsgebiet, im Einklang mit dem Völkerrecht und den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates stehen, in dem Frankreich ständiges Mitglied ist. In der Erklärung wurde betont, dass die Maßnahmen Aserbaidschans nicht im Widerspruch zu den etablierten Normen und Grundsätzen des Völkerrechts stehen.
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