Das Ministerkomitee des Europarates verlangt Informationen von Aserbaidschan
Das Ministerkomitee des Europarats fordert Aserbaidschan auf, seine nationale Gesetzgebung und die Praxis der Versammlungsfreiheit in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu bringen. Das Gremium äußerte seine tiefe Besorgnis darüber, dass die Behörden die Pläne des EGMR zur Umsetzung der Entscheidungen im Fall Qafqaz Mammadov noch nicht bekannt gegeben haben.
Der Ausschuss veröffentlichte den Interims-Entschluß nach seiner letzten Sitzung über die Umsetzung der Entscheidungen des EGMR. Der Ausschuss stellt fest, dass der Europäische Gerichtshof in mehr als 30 Fällen zahlreiche Verstöße gegen die Rechte der Antragsteller festgestellt hat. Die Verstöße betreffen die Auflösung, Verhaftung, ungerechtfertigte Verurteilung und Inhaftierung von Beteiligten nicht genehmigter friedlicher Demonstrationen.
Der Fall ‘Qafqaz Mammadov Group gegen Aserbaidschan’ umfasst 41 Klagen aserbaidschanischer Bürger. Die Beschwerden beziehen sich auf illegale Verhaftungen und Einschränkungen der Versammlungsfreiheit seit 2012.
Die aserbaidschanischen Behörden behaupten, sie hätten das Recht, nicht genehmigte Versammlungen aufzulösen. Nach lokalem Recht reicht es jedoch aus, den Behörden die Absicht, eine Versammlung abzuhalten, mitzuteilen.
Der Ausschuss stellt fest, dass die Freiheit, sich friedlich zu versammeln, ein Grundrecht in einer demokratischen Gesellschaft ist und das Herzstück einer solchen Gesellschaft darstellt. Die in diesen Fällen aufgezeigten Probleme, insbesondere die Unstimmigkeit zwischen der lokalen Gesetzgebung und der Praxis, werden vom Ausschuss seit 2016 geprüft.
Der EGMR hat kürzlich mehrere Entscheidungen zu Aserbaidschan bekannt gegeben. In der am 2. Dezember verkündeten Entscheidung zum Fall ‘Election Monitoring Centre (EMC) und andere gegen Aserbaidschan’ wurde ein Verstoß gegen Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt.
Bei einer Kundgebung in Baku am 1. Dezember, bei der die Freilassung von Saleh Rustamli gefordert wurde, waren fünf Personen festgenommen und einer der Oppositionsführer, Tofig Yagublu, schwer verletzt worden. Das Innenministerium erklärte, die Auflösung der Kundgebung sei unkoordiniert gewesen. Die Behauptungen, Yagublu sei auf der Polizeiwache geschlagen worden, seien unbegründet.