Deutscher Arbeitsmarktvorschlag stößt auf Widerstand der georgischen Behörden

| Nachricht, Wirtschaft, Georgien

Am 19. Dezember berichtete die Tagesschau, dass die georgischen Behörden den deutschen Vorschlag zur Erweiterung der Westbalkanregelung, die Georgiern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern soll, abgelehnt haben. In dem Artikel heißt es, dies sei der erste Vorschlag des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Migrationsfragen, Joachim Stump, an die georgische Regierung gewesen. Der Artikel argumentiert, dass dies aus deutscher Sicht ein vernünftiger Schritt sei, aber für Georgien sei diese Idee völlig uninteressant.

Die Westbalkan-Verordnung ist eine deutsche Zuwanderungsverordnung, die 2015 in Kraft trat und es Einwohnern von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien ermöglicht, ein befristetes Arbeitsvisum zu erhalten, sofern sie ein Jobangebot eines deutschen Arbeitgebers haben.

Kurz vor der Veröffentlichung des Artikels besuchte die deutsche Bundesministerin des Innern, Nancy Faeser, Georgien. Im Rahmen des Besuchs traf sich Faeser mit ihrem georgischen Amtskollegen, Vakhtang Gomelauri. Sie unterzeichneten ein Abkommen über Migration und Mobilität zwischen den Regierungen beider Länder. Nach Angaben des georgischen Innenministeriums "zielt das Abkommen darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Georgien und der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Arbeitsmigration und Bildung zu verstärken; gleichzeitig sollen Bildungs- und Praktikumsprogramme für georgische Studenten und Wissenschaftler intensiver durchgeführt werden." Das Abkommen sieht auch die Verstärkung des Kampfes gegen illegale Migration vor, was die Verstärkung der Zusammenarbeit bei der Sicherstellung der Rückübernahme und Reintegration von georgischen Staatsbürgern, die gegen die Visafreiheit verstoßen, impliziert.

Das georgische Innenministerium gab eine Erklärung zu den Migrationsverhandlungen zwischen Deutschland und Georgien ab. Es reagiert damit vermutlich auf einen Artikel der Tagesschau, wonach Georgien das Angebot des Sonderbeauftragten der Bundesregierung, Joachim Stamp, bezüglich des Westbalkanmodells "nicht interessant" finde.

"Leider werden in verschiedenen Medien falsche Informationen verbreitet, als ob die georgische Seite das sogenannte Balkanmodell abgelehnt hätte. Wir möchten betonen, dass der Verhandlungsprozess zwischen Georgien und der deutschen Seite seit langem andauert, einschließlich einschlägiger Treffen und Besuche, auf deren Grundlage der oben erwähnte Abkommensentwurf entwickelt wurde, bei dem das so genannte Balkanmodell nicht zur Debatte stand", so das Ministerium am 21. Dezember.

Das Innenministerium informierte über das Abkommen "über Migration und Mobilität" zwischen Georgien und der Bundesrepublik Deutschland, das am 19. Dezember unterzeichnet wurde. In der Erklärung wurden drei Hauptrichtungen genannt:

Verstärkung der Zusammenarbeit in den Bereichen Arbeitsmigration und Bildung;
Intensivere Durchführung von Ausbildungs- und Praktikumsprogrammen für georgische Studenten und Wissenschaftler;
Verstärkung der bestehenden Mechanismen zur Bekämpfung der illegalen Migration.
Das georgische Innenministerium wies auch darauf hin, dass das Abkommen die Einrichtung von Expertengruppen vorsieht. "Das Abkommen bildet einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern, um zusätzlich Expertengruppen zu bilden, die weitere Kooperationspläne und Strategien in den drei oben genannten Richtungen entwickeln werden. Im Rahmen der genannten Arbeitsgruppe wird sich die georgische Seite für alle Initiativen im Zusammenhang mit der Arbeitsmigration georgischer Staatsbürger einsetzen, die im besten Interesse der georgischen Bürger sind. Zusätzlich zu den saisonalen Arbeitsplätzen wird es mehr Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen Bereichen wie Logistik, Transport und Dienstleistungen geben", heißt es in der Erklärung.

 

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