Die georgische Regierung kündigt harte Sanktionen bei Verletzung des Visa-Abkommens mit der EU an
Die georgische Regierung hat Gesetzesänderungen angekündigt, die strengere Sanktionen gegen georgische Staatsbürger vorsehen, die gegen die Bestimmungen zum visumfreien Reisen zwischen Georgien und der EU verstoßen. Zu den Änderungen gehören die Verlagerung der Verantwortung für Rückübernahmekosten auf georgische Staatsbürger, die gegen die visumfreien Vorschriften verstoßen, sowie kompliziertere Verfahren bei der Änderung von Nachnamen. Tea Tsulukiani, die Justizministerin Georgiens, rechnet damit, dass die Sanktionen Menschen abschrecken, gegen die Vorschriften zur Visaliberalisierung zu verstoßen.
Das visumfreie Regime mit der EU trat am 28. März 2017 in Kraft. Es sieht vor, dass alle Georgier, die biometrische Reisepässe besitzen, innerhalb von 180 Tagen 90 Tage zum Urlaub, zu geschäftlichen Zwecken oder aus anderen Gründen (außer Erwerbstätigkeit) in den Schengen-Raum einreisen dürfen. Georgier können ohne Visum folgende 22 EU-Mitgliedstaaten reisen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Griechenland, Slowakei, Ungarn, Finnland, Schweden und Tschechische Republik. Georgier können darüber hinaus auch ohne Visum in vier Nicht-EU-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) sowie in vier Schengen-Kandidatenländer (Bulgarien, Zypern, Rumänien und Kroatien) reisen.