EU warnt Georgien: Kürzung der Finanzhilfe nach Ernennung von Richtern am Obersten Gerichtshof möglich
Am 14. Juli kündigte die EU-Kommission an, dass die Nichteinhaltung der Richtlinien bei der Ernennung von Richtern am Obersten Gerichtshof Georgiens, die in einem von der EU vermittelten Abkommen zwischen Regierung und Opposition im April vorgesehen wurden, die Freigabe der zweiten Tranche der EU-Finanzhilfe für das Land negativ beeinflussen könnte.
„Die Ernennungen verstoßen gegen zentrale Bestimmungen der Vereinbarung vom 19. April, alle laufenden Ernennungen zu pausieren, alle Empfehlungen der Venedig-Kommission vollständig zu erfüllen und insgesamt die Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Qualität des Justizsystems in einem breiten, inklusiven und parteiübergreifenden Reformprozess zu erhöhen. Die Überarbeitung des Auswahlverfahrens der Richter des Obersten Gerichtshofs im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission, bevor mit den Ernennungen fortgefahren wird, ist auch eine gemeinsam vereinbarte Bedingung für die Auszahlung der zweiten Tranche der EU-Makrofinanzhilfe an Georgien im Rahmen des laufenden Programms, die durch diesen Schritt negativ beeinflusst werden könnte“, erklärte der Sprecher des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) Peter Stano.
„Die Abstimmung ist daher eine verpasste Gelegenheit für die georgischen Behörden, ihr Engagement für eine echte und umfassende Reform des Justizwesens zu beweisen. Diese Entwicklungen bergen die Gefahr, die Unabhängigkeit der Justiz und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu beschädigen. Die EU ist offen für weitere Gespräche auf höchster Ebene, um die Justizreform und das weitere Vorgehen nach diesen Entwicklungen zu diskutieren“, fügte er hinzu.
Der Parlamentarier der regierenden Partei Georgischer Traum Micheil Sarjveladze, der von 2018 bis 2020 Erster Stellvertretender Justizminister Georgiens war, erklärte, dass es keine Vorbedingung gebe, die die Einstellung der EU-Hilfe für Georgien gefährden könnte. „Es besteht kein Risiko, dass wir mit den Vorbedingungen der zweiten Tranche der Budgethilfe oder mit irgendeiner der Bestimmungen des Charles-Michel-Dokuments in Konflikt geraten werden. Wenn man aufpasst, gibt es eine Bereitschaft zu verhandeln und zu konsultieren“, sagte Sarjveladze. Rati Ionatamischwili vom GT reagierte ebenfalls auf die Aussage der EU-Kommission und sagte, dass die von der EU vermittelte Vereinbarung von ihnen verlange, „den Prozess der Ernennung von Richtern anzuhalten und nicht abzuschaffen.“ „Wir haben diesen Prozess angehalten, wir haben gewartet, dass verschiedene politische Einheiten ins Parlament kommen, wir haben auch den Empfehlungen der Venedig-Kommission Gesetzeskraft verliehen und erst danach den Prozess wieder aufgenommen, der so transparent und inklusiv wie möglich war“, bemerkte er.
Nach diesen Entwicklungen und den Ereignissen vom 5. Juli (Caucasus Watch berichtete) wurde angekündigt, dass der EU-Ratspräsident Charles Michel am 19. Juli Georgien erneut einen Besuch abstatten wird. „Wir werden Charles Michel umfassend über die Ereignisse vom 5. Juli informieren, darüber, welche Risiken zu erwarten waren und wie die Strafverfolgungsbehörden gehandelt haben. Wir werden über alles informieren, auch darüber, wie der Staat seit den Gewalttaten reagiert hat - weitere Reaktionen, konkrete Festnahmen und laufende Ermittlungen. Wir werden Charles Michel sowie andere Partner umfassend darüber informieren“, erklärte der GT-Vorsitzende Irakli Kobakhidse.