Europäische Kommission zur Visafreiheit für die Georgier
Georgien erfülle zwar weiterhin die Regeln der Visaliberalisierung, es seien jedoch weitere Anstrengungen zur Bewältigung irregulärer Migrationsprobleme erforderlich, schrieb die Europäische Kommission in ihrem zweiten Bewertungsbericht im Rahmen des Visa-Suspendierungsmechanismus am 19. Dezember. In dem Bericht zu Georgien heißt es: „Obwohl konkrete Maßnahmen zur Bewältigung irregulärer Migrationsprobleme ergriffen wurden, sind weitere Sofortmaßnahmen erforderlich, um diesen Herausforderungen zu begegnen, einschließlich einer zunehmenden Anzahl unbegründeter Asylanträge“.
Dem Bericht zufolge weisen die Zahlen der Einreiseverweigerungen und die Zunahme des illegalen Aufenthalts zwischen dem ersten Halbjahr 2017 und dem ersten Halbjahr 2018 auf einen erheblichen Anstieg hin. „Im ersten Halbjahr 2018 hat sich die Anzahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verdoppelt. 9.680 Asylanträge wurden im ersten Halbjahr 2018 eingereicht, verglichen mit 4.770 im gleichen Zeitraum von 2017“, heißt es in dem Bericht. Deutschland und Frankreich werden als die zwei wichtigsten Zielländer für georgische Asylbewerber aufgeführt.
Im Bericht wird auch auf die von der georgischen Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl von Asylanträgen und der Verhinderung illegaler Migration eingegangen. So arbeitet Georgien eng mit den EU-Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der illegalen Migration und dem Kampf gegen organisierte Kriminalität zusammen. Außerdem seien im Land wichtige legislative Änderungen durchgeführt worden, die zur Unterbindung der irregulären Migration führen sollen. Der Bericht weist auch darauf hin, dass "Georgien insgesamt eine gute Bilanz bei der Umsetzung der Reformen gegen Korruption hat, obwohl Korruption auf hoher Ebene und die weitere Einbeziehung der Zivilgesellschaft nach wie vor Verbesserungspotenzial bieten." Drogenhandel "bleibt ein zu überwachendes Problem".
Im Folgenden sind folgende Bereiche aufgeführt, die laut dem Bericht in Georgien behandelt werden müssen:
- Stärkung der operativen Zusammenarbeit mit den betroffenen EU-Ländern, um einen raschen Rückgang der unbegründeten Asylanträge georgischer Staatsangehöriger im „Schengen +“- Raum zu erreichen;
- Stärkung der Grenzkontrollen unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte;
- Weitere Aufklärung über die Rechte und Pflichten des visafreien Reisens.
- Weitere Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung im Kampf gegen georgische organisierte Kriminalität.
- Abschluss der Reform der polizeilichen Nachrichtendienste mit der Schaffung eines einheitlichen Kriminalitätsanalysesystems als Priorität;
- Weitere Stärkung des Anti-Korruptions-Rahmens, unter anderem durch die Einrichtung eines unabhängigen Asset Recovery Office.
Laut dem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, das dem Bewertungsbericht beigefügt wurde, hätten zwischen dem 28. März 2017 und dem 1. September 2018 rund 291.943 georgische Staatsbürger die visumfreie Reise in den Schengen-Raum genossen.
Im ersten Halbjahr 2018 berichteten die Medien in der EU über den Missbrauch der Visafreiheit durch georgische Staatsbürger. Den statistischen Angaben der deutschen Behörden zufolge registrierten sie bis zum Ende des ersten Quartals 2018 rund drei Mal so viele Erstanträge von Georgiern wie vor der Visaliberalisierung Ende März 2017. Ähnliche oder sogar noch deutlichere Anstiege meldeten Länder wie Frankreich, Italien und Schweden. Die EU-Kommission berichtete, dass sie vorerst versuchen würde, den Missbrauch der Visafreiheit durch eine enge Zusammenarbeit mit der georgischen Regierung einzudämmen. Im Juli 2018 wurde Georgien zum sicheren Herkunftsland erklärt, was Abschiebungen von georgischen Asylbewerbern erleichtern wird.
Der Ministerrat der Europäischen Union hat am 27. Februar 2017 die Visafreiheit für georgische Staatbürger verabschiedet. Das visumfreie Regime mit der EU trat am 28. März 2017 in Kraft. Für georgische Staatsbürger bedeutet dies, dass sie, sofern sie biometrische Reisepässe besitzen, innerhalb von 180 Tagen für 90 Tage zwecks Urlaubs, zu Geschäftsreisen oder zu anderen Zwecken außer der Erwerbstätigkeit in den Schengen-Raum einreisen dürfen. Damit können Georgier in die folgenden 22 EU-Mitgliedstaaten visumfrei einreisen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Griechenland, Slowakei, Ungarn, Finnland, Schweden und in die Tschechische Republik. Sie können außerdem ohne Visum in die vier Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sowie in die vier Schengen-Kandidatenländer Bulgarien, Zypern, Rumänien und Kroatien einreisen. Dies gilt nach den Protokollen, die den EU-Verträgen beigefügt sind, nicht für Irland und das Vereinigte Königreich. Diese beiden Mitgliedstaaten regeln die Visumpflicht weiterhin in ihrem innerstaatlichen Recht.