Europarat: Russland muss Georgien unverzüglich 10 Millionen Euro zahlen

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Parallel zum Treffen von Zalkaliani und Lawrow in New York fand beim Europarat in Straßburg eine weitere Entwicklung in Bezug auf den russisch-georgischen Konflikt statt. Das Ministerkomitee des Europarates entschied über den sogenannten Abschiebungsfall und forderte die russischen Behörden auf, den Verpflichtungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nachzukommen und unverzüglich eine Entschädigung zugunsten Georgiens zu zahlen.

In seiner Entscheidung stellte der Ausschuss fest, dass die Zahlungsfrist am 30. April 2019 abgelaufen ist und keine Zahlung erfolgt ist. Er betonte außerdem, dass Artikel 46 Abs. 1 der Konvention eine unbedingte Verpflichtung zur Zahlung der vom Gerichtshof gewährten gerechten Befriedigung vorsieht, und forderte die russischen Behörden daher auf, die zusammen mit den aufgelaufenen Verzugszinsen gewährten Beträge unverzüglich zu zahlen.

Auf der Grundlage des Beschlusses der Großen Kammer vom 31. Januar hat der EGMR Russland aufgefordert, innerhalb von drei Monaten 10 Millionen Euro an Georgien zu zahlen. Der Betrag wird im Herbst 2006 nach der georgisch-russischen Spionage-Kontroverse, die die Krise zwischen den beiden Ländern auslöste, an mindestens 1.500 georgische Staatsangehörige, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Massendeportationen aus der Russischen Föderation wurden, verteilt.

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