Generalstaatsanwaltschaft Georgiens spricht von „Umsturzversuchen“ während der Proteste

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Am 4. Juli kündigte die Staatsanwaltschaft von Georgien an, dass sie genügend materielle Beweise sowie Zeugenaussagen gesammelt habe, um zu beweisen, dass eine Gruppe von Personen während der Kundgebung vom 20. bis 21. Juni vor dem Parlamentsgebäude „einen gewaltsamen Sturz der Regierung mit anschließender Machtergreifung“ plante, berichtete civil.ge.

In einer veröffentlichten Erklärung teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass die erste Phase des geplanten Putsches die Stürmung des Parlaments beinhaltete, gefolgt von „kriminellen Handlungen“ im ganzen Land. Diese wurden jedoch durch Bemühungen der Gesetzeshüter „neutralisiert“. Die neuen Beweise, die durch die Befragung von 170 Zeugen gesammelt wurden, führten zu einer Verschärfung der potenziellen Anklage. Die ursprüngliche Untersuchung wurde gemäß Artikel 225 des Strafgesetzbuchs eingeleitet, der das Führen, Anstacheln und die Teilnahme an Massengewalt regelt. Die Untersuchung erstreckt sich nun auch auf Artikel 315 des Strafgesetzbuchs von Georgien, der sich auf die „Verschwörung oder den Aufstand zur Änderung der Verfassungsordnung durch Gewalt“ bezieht - insbesondere Teil 3, in dem die Handlungen vorgesehen sind, die zum Tod oder zu schweren Verletzungen geführt haben und welche mit Haftstrafen von bis zu 15 bis 20 Jahren geahndet werden können.

Parallel zu den Ermittlungen veröffentlichte das georgische Innenministerium ein Video, in dem gezeigt wurde, wie vier Personen, die bei der Demonstration in Tiflis am 20. Juni wegen Gewaltanwendung angeklagt worden waren, Schlagstöcke und andere Gegenstände verwendeten, um die Polizei anzugreifen. Die vier Personen sind Zurab Badaghaschwili, Kakhaber Kupreischwili, Tsotne Soselia und Besik Tamliani. Soselia wurde mehrere Male wegen Unruhestiftung und Ungehorsams gegenüber der Polizei inhaftiert. Bagaschwili wurde mehrmals wegen verschiedener Verbrechen verurteilt und für ein Jahr gesucht; Tamliani wurde 2006 seine georgische Staatsbürgerschaft entzogen und er war bis 2018 russischer Staatsbürger. Kupreischwili reiste am 23. Juni 2019 nach Russland und kehrte am 25. Juni aus Moskau zurück. Sie müssen mit sechs bis neun Jahren Gefängnis rechnen.

Die Untersuchung politischer Persönlichkeiten steht ebenfalls noch aus. Das Ministerium für innere Angelegenheiten (MIA) legte beim Gericht einen Antrag zur Befragung der Oppositionsführer Gigi Ugulawa (Europäisches Georgien), Irakli Okruaschwili (Siegreiches Georgien) und Gia Baramidse (Vereinigte Nationale Bewegung) durch einen Richter ein. Laut MIA wurde die relevante Entscheidung aufgrund der Tatsache getroffen, dass sich alle drei Personen weigerten, zum Verhör bei der Ermittlungsbehörde zu erscheinen. Zuvor war das Parlamentsmitglied der Vereinigten Nationalen Bewegung, Baramidse, für die Organisation von Gewalt auf der Rustaweli Avenue am 20. und 21. Juni angeklagt worden. Er wurde gegen Kaution freigelassen, mit dem Verbot, das Haus zu verlassen, ohne zuvor die Strafverfolgungsbehörden informiert zu haben, öffentliche Erklärungen in öffentlichen Bereichen abzugeben und mit Zeugen zu kommunizieren. Ihm wurde auch befohlen, ein elektronisches Armband zu tragen, um rund um die Uhr von den Strafverfolgungsbehörden überwacht werden zu können.

In der georgischen Opposition spricht man in Bezug auf die Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft von „politischen Repressionen“. Das Vorgehen der georgischen Regierung stimme mit den politischen Signalen aus Moskau überein, da der Kreml darauf beharre, dass die Organisatoren des „warmen Empfanges“ des Duma-Abgeordneten Gawrilow in Tiflis zur Verantwortung gezogen werden (ironisch; gemeint wird der Angriff der georgischen Aktivisten auf Gawrilow nach seiner Rede im georgischen Parlament - Anm. d. Red.), sagte der Fraktionschef der UNM, Roman Goziridse. Die russische Einschätzung der Eregnisse in der Nacht vom 20. Juni werde somit von der georgischen Generalstaatsanwaltschaft geteilt, sagt der Oppositionsabgeordnete. 

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