Jüngste Entwicklungen zur politischen Freiheit in Aserbaidschan
Am 26. September entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über den Fall Majidli u. A. gegen Aserbaidschan, berichtete Turan.
Der EGMR hat Verstöße gegen ihre Rechte gemäß Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren), Art. 10 (Meinungsfreiheit), Art. 11 (Freiheit der friedlichen Versammlung) der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt. Der EGMR entschied, dass die aserbaidschanische Regierung Muhammad Majidli, Arif Hajili, Tural Abbasli, Fuad Gahramanli, Babu Hasanow, Sulfugar Eyvazow, Elshan Hasanow, Sahib Karimow, Arif Alyschli und Ulvi Gulijew 128.500 Euro als Entschädigung zahlen müsse.
Dabei handelt es sich um elf Oppositionspolitiker, die 2010-2011 wegen Teilnahme an Protesten in Verwaltungshaft genommen wurden. Darüber hinaus wurden sie für ihre Teilnahme an der Kundgebung am 2. April 2011 zwischen ein und drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Alle an dem Verfahren beteiligten Angeklagten wurden von lokalen Menschenrechtsverteidigern als politische Gefangene eingestuft.
Zwei Wochen zuvor, am 10. September, wurde die Kassationsbeschwerde gegen die Entscheidung, die Websites der Zeitungen „Azadliq“, „Azadliq Radio“, „Azərbaycan saatı“ (aserbaidschanische Stunde), „Turan TV“ und „Meydan“ TV zu sperren, vom Obersten Gerichtshof von Aserbaidschan geprüft. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Sperre aufgehoben werden sollte. Die Entscheidung wurde dann zur Überprüfung an das Berufungsgericht in Baku weitergeleitet, berichtete apa.az. Im Mai 2017 entschied das Bezirksgericht Sabail auf der Grundlage der Behauptung des Ministeriums für Verkehr, Kommunikation und Hochtechnologien, diese Medienquellen zu sperren. Nachdem das Berufungsgericht von Baku der Beschwerde gegen diese Entscheidung nicht nachgekommen war, wurde der Fall an den Obersten Gerichtshof weitergeleitet.
Da in Aserbaidschan alle Social-Media-Kanäle zugänglich sind, gelten die von der Regierung auferlegten Medienbeschränkungen laut Expertenmeinungen als kontraproduktiv und unnötig. „Eine willkommene Entwicklung, aber möglicherweise nur, weil die Regierung feststellt, dass die Sperrung der Websites den internationalen Kummer nicht wert ist, wenn die Bürger mühelos über Facebook und YouTube auf ihre Inhalte zugreifen können“, schrieb Mike Runey, Leiter der Portsmouth Christian Academy, in Bezug auf seinen Twitter-Account und die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Aserbaidschan.
Der Bereich der politischen Rechte in Aserbaidschan bleibt eine große Herausforderung für die Regierung des Landes, da sie regelmäßig von europäischen Organisationen kritisiert wird. „Die Menschenrechtssituation ist nach wie vor besorgniserregend. Die Verstöße gegen die Grundfreiheiten der Vereinigung, des Ausdrucks und der Versammlung sowie gegen die Verfolgung von Kritikern durch die Behörden gehen weiter. Der schrumpfende Raum für die Zivilgesellschaft wurde durch restriktive Gesetze, einschließlich Bestimmungen für Auslandsfinanzierungen, weiter verringert. Prominente Medien-Websites wurden ohne Gerichtsurteil geschlossen. Es gab Fälle von Journalisten, die auf Anordnung der Verwaltung inhaftiert wurden oder inhaftiert waren. Der Zugang zur Justiz wurde aufgrund neuer Vorschriften, die es praktizierenden Anwälten, die nicht der Anwaltskammer angehören, verbieten, vor Gericht zu erscheinen, ernsthaft behindert. Einige Anwälte, die in Fällen von Menschenrechtsverteidigern tätig sind, wurden von der Anwaltskammer ausgeschlossen. Im Einklang mit seinen internationalen Verpflichtungen muss Aserbaidschan die Einhaltung der EGMR-Bestimmungen verbessern“, heißt es in der Zusammenfassung des EU-Berichts 2018 über Menschenrechte und Demokratie in Aserbaidschan.
Am 10. August 2018 forderte der OSZE-Beauftragte für Medienfreiheit Harlem Désir nach der Sperrung der genannten Medienquellen in Aserbaidschan die Behörden auf, die Gesetze und Vorschriften für Medien zu reformieren und eine pluralistische Debatte über alle Fragen von öffentlicher Bedeutung anzuregen- sowohl off- als auch online. „Das Sperren von Websites ist eine extreme Maßnahme, die kritische Stimmen ersticken kann, insbesondere wenn sie durch äußerst problematische Diffamierungsansprüche ausgelöst werden. Dies beeinträchtigt das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen und wirkt sich negativ auf den Medienpluralismus und die Meinungsfreiheit aus“, sagte er.