Justizreform in Georgien: Parlament ernennt sechs Richter für den Obersten Gerichtshofs, NGOs protestieren
Am 12. Juli hat das georgische Parlament sechs der neun Richterkandidaten für den Obersten Gerichtshof bestätigt.
Ketevan Meskhishvili (4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen), Eka Zarnadze (5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen) und Giorgi Shavliashvili (3 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen) erhielten bei der außerordentlichen Plenarsitzung nicht genügend Stimmen. Das Parlament unterstützte die Kandidaturen von Gocha Abuseridze, Giorgi Gogiashvili, Levan Tevzadze, Revaz Nadaraia, Bidzina Sturua und Lasha Kochiashvili.
Nach den Ernennungen behaupteten die NGOs im Land, dass die Regierungspartei Georgischer Traum die Unabhängigkeit der Justiz entgegen der Aufrufe der Opposition, der NGOs und der internationalen Gemeinschaft, ein Moratorium für den Prozess zu setzen, ablehnt. Sie betonten, dass die Regierungspartei mit der Ernennung erneut bekräftigt hat, dass die Wahl von Personen, „die dem Clan nahestehen“, in ihrem Interesse liegt.
Die Interviews mit den Richtern begannen am 6. Juli. Zivilgesellschaft und Diplomaten haben das georgische Parlament aufgefordert, keine Richter für den Obersten Gerichtshof zu wählen, bis eine Justizreform nach dem Dokument des Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michel durchgeführt wird. Basierend auf der Vereinbarung vom 19. April sollten „alle aktuellen Ernennungen für den Obersten Gerichtshof ausgesetzt und Bewerbungen für neue Kandidaten wieder aufgenommen werden, nachdem das neue Gesetz in Kraft getreten ist.“
Die Vertreter des Georgischen Traums erklärten jedoch, dass die Bedingung, die in der Vereinbarung des Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michel festgelegt wurde, bereits vor der Unterzeichnung des Dokuments erfüllt wurde, dementsprechend würde der Prozess der Wahl der Richter des Obersten Gerichtshofs nicht ausgesetzt werden. Ein Teil der parlamentarischen Opposition und das Büro des Pflichtverteidigers nahmen an dem Interviewprozess nicht teil.