OSZE kritisiert Wahlen in Aserbaidschan nach Sieg der Regierungspartei
Am 1. September um 19:00 Uhr Bakuer Zeit endete die Stimmabgabe bei den außerordentlichen Wahlen zum aserbaidschanischen Parlament. Am 2. September gab die Zentrale Wahlkommission von Aserbaidschan (ZWK) die vorläufigen Ergebnisse der Wahlen bekannt.
Nach diesen vorläufigen Ergebnissen erhielt die regierende Partei Neues Aserbaidschan (YAP) 67 (in einigen Berichten 68) Sitze. Darüber hinaus wurden 45 unabhängige Kandidaten, die für ihre regierungsfreundliche Haltung bekannt sind, gewählt.
Im aserbaidschanischen Parlament wird die Partei der Bürgersolidarität durch drei Abgeordnete vertreten sein: Fazail Ibrahimli, Rafael Huseynov und Tanzila Rustamkhanli. Die Partei für Gerechtigkeit, Recht und Demokratie wird mit zwei Abgeordneten vertreten sein: Gudrat Hasanguliyev und Elchin Mirzabayli. Acht weitere Parteien werden mit je einem Abgeordneten im aserbaidschanischen Parlament vertreten sein. Dazu gehören die Republikanische Alternative Partei (Erkin Gadirli), die Nationale Unabhängigkeitspartei (Arzukhan Alizadeh), die Partei der Demokratischen Reformen (Asim Mollazadeh), die Mutterlandspartei (Gunay Aghamali), die Partei des Großen Establishments (Fazil Mustafa), die Partei des Großen Aserbaidschans (Elshad Musayev), die Partei der Nationalen Front (Razi Nurullayev) und die Partei der Demokratischen Aufklärung Aserbaidschans (Elshan Musayev).
Die oppositionelle Musavat-Partei, die mit 24 Kandidaten an den Wahlen teilnahm, erhielt keine Sitze.
Der Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission, Mazahir Panahov, teilte mit, dass die vorläufigen Ergebnisse auf 91 Prozent der 6.478 Wahllokale der Zentralen Wahlkommission, d.h. 5.895 Wahllokale, beruhen. Er stellte fest, dass die Wahlbeteiligung im ganzen Land 37,27 Prozent betrug.
Panahov erklärte, dass ab dem nächsten Tag die Protokolle der Bezirkswahlkommissionen bei der Zentralen Wahlkommission eintreffen würden. Nachdem die Protokolle aus allen 125 Wahlkreisen innerhalb von zwei Tagen eingegangen sind, werden die Mitglieder der Wahlkommission, die Mitarbeiter und die Expertengruppen die Dokumente prüfen. Alle Anträge oder Beschwerden, die bei der Wahlkommission eingehen, werden ebenfalls untersucht. Die ZWK plant, diesen Prozess innerhalb von 20 Tagen abzuschließen. Nach Abschluss der Untersuchungen wird die Zentrale Wahlkommission eine Entscheidung treffen und alle Dokumente zusammen mit den Protokollen der Zentrale Wahlkommission und der Bezirkswahlkommissionen dem Verfassungsgericht vorlegen.
OSZE-Bericht
Am 2. September kritisierte Michael Creed, der Leiter und Sonderkoordinator der OSZE-Kurzzeitbeobachter, die außerordentlichen Parlamentswahlen in Aserbaidschan: „Bei den außerordentlichen Parlamentswahlen in Aserbaidschan wurden den Wählern keine echten politischen Alternativen geboten. Die Wahlen fanden in einem rechtlichen Rahmen statt, der die Grundfreiheiten und die Arbeit der Medien einschränkte. Dennoch wurden sie effektiv vorbereitet. Creed fügte hinzu, dass die Wahlen in einem „eingeschränkten politischen und rechtlichen Umfeld“ stattfanden, was zu einem Mangel an politischem Pluralismus und einem schwachen, glanzlosen Wahlkampf führte, was sich letztlich auf den Wahlprozess auswirkte.
Creed wies auch auf Bedenken hinsichtlich der Dominanz von Parteianhängern und der Beschränkungen für unabhängige lokale Beobachter hin, die er als Widerspruch zu den für demokratische Wahlen unerlässlichen Grundsätzen der Transparenz und Inklusivität bezeichnete. Nach Ansicht der internationalen Wahlbeobachtungsmission war die Vorbereitung der Wahlen zwar effektiv und es wurde eine umfassende Informationskampagne für die Wähler durchgeführt, doch die Kontrolle der Mehrheitspartei über die Wahlverwaltung beeinträchtigte die Unparteilichkeit und Integrität des Prozesses. Die Beobachter berichteten über schwerwiegende Verstöße und Unstimmigkeiten bei der Anwendung wichtiger Verfahren, einschließlich Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung, die Zweifel an der allgemeinen Integrität der Wahlen aufkommen ließen.
Die OSZE-Beobachter stellten fest, dass Beschäftigte des öffentlichen Sektors und andere Personen zur Teilnahme an Wahlveranstaltungen gezwungen wurden, was zu einer Einschüchterung der Wähler und zu Bedenken hinsichtlich einer Stimmabgabe ohne Angst vor Verfolgung führte. Sie wiesen auch darauf hin, dass die restriktive Mediengesetzgebung und die Verhaftung von Journalisten und Aktivisten der Zivilgesellschaft zu einer erheblichen Selbstzensur führten und den unabhängigen Journalismus stark einschränkten.
Aus dem Bericht geht hervor, dass 45 Prozent der 92 von der internationalen Wahlbeobachtungsmission beobachteten Wahllokale die Stimmauszählung negativ bewertet haben. Die Beobachter berichteten, dass in 29 dieser Wahllokale nicht alle Teilnehmer den Auszählungsprozess eindeutig verfolgen konnten. In 27 Fällen war eine uneingeschränkte Beobachtung nicht möglich.
In dem Bericht wurde auch festgestellt, dass neben der regierenden Neuen Aserbaidschanischen Partei (YAP), die in allen Wahlbezirken mit Kandidaten vertreten war, 24 weitere Parteien an den Wahlen teilnahmen. Die meisten von ihnen wurden in der Öffentlichkeit als „loyale Opposition“ wahrgenommen. Die Aserbaidschanische Volksfrontpartei (APFP) rief zu einem Wahlboykott auf und begründete dies mit der Einschränkung der Rechte und Freiheiten der Bürger. Obwohl durchschnittlich acht Kandidaten pro Wahlbezirk antraten, wurden die Wahlen nicht als konkurrenzfähig angesehen.
Ditmir Bushati, Leiter der DTIHB-Mission, zeigte sich enttäuscht: „Leider gab es bei diesen Wahlen keinen echten politischen Pluralismus. Zahlreiche Kandidaten wurden ernsthaft behindert, und die Unparteilichkeit der Wahlkommissionen war nicht gewährleistet. Beschränkungen machten die Arbeit vieler Bürgerbeobachter unmöglich“. Er kam zu dem Schluss, dass trotz der Wirksamkeit bestimmter Aspekte des Prozesses die Bedingungen nicht den demokratischen Standards entsprachen, und ihm nach ist seine Organisation bereit, die Behörden bei der Umsetzung langjähriger Empfehlungen zum Nutzen aller Bürger zu unterstützen.