Resolution des Europaparlaments zu Aserbaidschan

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www.europarl.europa.eu
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Das Europäische Parlament verabschiedete bei der Plenarsitzung am 4. Juli eine Resolution zu den Beziehungen zwischen der EU und Aserbaidschan. Die Resolution enthält Empfehlungen für den Europäischen Rat, die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik hinsichtlich der Verhandlungen über ein umfassendes Abkommen zwischen der EU und Aserbaidschan.

In dem Dokument wird gleichzeitig darauf hingewiesen, wie wichtig es sei, ein gerechteres, transparenteres und wettbewerbsfähigeres Umfeld zwischen der EU und Aserbaidschan zu schaffen. Laut dem Dokument unterstützt die EU Aserbaidschan bei der Diversifizierung seines Energiekonsums und bei der Entwicklung des Nicht-Öl-Sektors, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Verkehr und Tourismus. In der Resolution wird auch auf die Beilegung des Bergkarabach-Konflikts eingegangen: „Die Ratifizierung eines neuen Abkommens zwischen der EU und jeder der Konfliktparteien im Bergkarabach-Konflikt muss von substanziellen Zusagen und substanziellen Fortschritten auf dem Weg zur friedlichen Beilegung des Konflikts abhängig gemacht werden, wie die Aufrechterhaltung des Waffenstillstands und die Unterstützung bei der Umsetzung der Grundprinzipien der OSZE aus dem Jahr 2009 und den Bemühungen der Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE“. Die Resolution enthält einen speziellen Absatz über Flüchtlinge und Binnenvertriebene in Aserbaidschan. In dem Dokument wird gefordert, dass die EU Aserbaidschan bei seinen „ernsthaften Bemühungen bei der Unterstützung der in den Konfliktgebieten innerhalb der international anerkannten Grenzen von Aserbaidschan lebenden zahlreichen Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Zivilisten“ helfen solle.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Intensivierung der Beziehungen zwischen der EU und Aserbaidschan Menschenrechtsstandards nicht außer Acht lassen dürfe. Im Dokument werden unter anderem die Voraussetzungen für die Ratifizierung eines Abkommens zwischen der EU und Aserbaidschan aufgelistet. „Es wird kein umfassendes Abkommen mit einem Land ratifiziert, das grundlegende Werte und Rechte der EU nicht respektiert, insbesondere in Bezug auf die Nichtumsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und hinsichtlich Belästigung, Einschüchterung und Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern, NRO, Oppositionsmitgliedern, Anwälten, Journalisten und Umweltaktivisten“, heißt es in der endgültigen Fassung der Resolution, wie OC-Media berichtet.  

Die Europaabgeordneten hoffen, dass das neue Abkommen vor dem nächsten Gipfeltreffen der EU und der Östlichen Partnerschaft im Jahr 2019 unterzeichnet werden kann, vorausgesetzt, die Verhandlungen schreiten zügig voran und alle wichtigen Bedingungen sind erfüllt. Sie fordern die EU auf, sicherzustellen, dass das neue Abkommen erst nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments vorläufig wirksam wird. Die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Norica Nicolai, sagte zu der Resolution: „Die EU ist Aserbaidschans wichtigster Handelspartner, und Aserbaidschan ist ein strategischer Energiepartner für die EU – es ist also höchste Zeit, den Rahmen für unsere Beziehungen mit einem umfassenden Abkommen an gegenwärtige Erfordernisse anzupassen. Die heutige Resolution zeigt, dass das Europäische Parlament die Entwicklungen in Aserbaidschan weiterhin aufmerksam verfolgen wird, und ich hoffe, dass wir zusammenarbeiten können, um sicherzustellen, dass die notwendigen Fortschritte in Bezug auf die demokratischen Standards vor Abschluss der Verhandlungen erzielt werden können.“

Der Leiter der aserbaidschanischen Delegation bei der Europäischen Union, Botschafter Fuad Isgandarow, kommentierte die Resolution des EU Parlaments (EP) folgendermaßen: „Aserbaidschan ist ein verlässlicher und berechenbarer Partner der Europäischen Union. Wie Sie wissen, war unsere bilaterale Zusammenarbeit stets von einer positiven Dynamik geprägt. Vor diesem Hintergrund wird das neue Abkommen unsere Beziehungen zum Vorteil beider Seiten weiter verbessern und alle Aspekte umfassen, die für beide Parteien des Abkommens wesentlich sind. Die Verhandlungen gehen weiter, und wir hoffen auf einen frühestmöglichen Abschluss.“ Der Botschafter sagte, der Pressedienst des EP habe in einer Pressemitteilung vor allem kritische Punkte hervorgehoben, die erfüllt sein müssten, bevor über ein neues Abkommen verhandelt werden könne. Jedoch hebe das Dokument Aserbaidschan als wichtigen Partner hervor und skizziere vielfältige Wege für eine künftige Zusammenarbeit, so Isgandarow.

Die Beziehungen zwischen der EU und Aserbaidschan werden derzeit durch das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen von 1999 geregelt. Die Verhandlungen über ein neues Abkommen wurden im Februar 2017 aufgenommen. Die EU ist der wichtigste Handelspartner Aserbaidschans und der größte Export- und Importmarkt, der 48,6 % des gesamten Handels von Aserbaidschan ausmacht und die größte Quelle ausländischer Direktinvestitionen (vor allem aus Großbritannien) darstellt.

 

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