Die Venedig-Kommission nimmt zu den Justizreformen in Armenien Stellung

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Die Venedig-Kommission kommentierte das Paket zur Justizreform, das die armenische Regierung ab dem 10. Oktober verabschiedet hatte. Die Kommission stellte fest, dass die große Mehrheit der Vorschläge im Justizreformpaket den europäischen Standards entspricht und zur Bekämpfung der Korruption beiträgt, ohne die Unabhängigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. „Anschließend hat die Regierung von einem eigenwilligen Ansatz Abstand genommen und einen Dialog innerhalb der armenischen Gesellschaft und mit ihren internationalen Partnern geführt. Infolge dieses Dialogs wurden die meisten radikaleren Reformvorschläge aufgegeben und die Regierung entwickelte maßgeschneiderte Lösungen“, heißt es in der Erklärung der Kommission.

Ein Punkt der Reformstrategie wurde jedoch von der Kommission kritisiert: das Vorruhestandssystem, das für Richter des Verfassungsgerichts vorgeschlagen wurde, die nach der Vor-2015-Version der Verfassung auf Lebenszeit ernannt wurden. Die Kommission stellte fest, dass „es wichtig ist, die Stabilität eines Justizamts zu respektieren, und dass es nicht akzeptabel ist, wenn sich die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts jedes Mal ändert, wenn eine neue Regierung an die Macht kommt. In dem Maße, in dem die Pensionierung wirklich freiwillig bleibt und das effektive Funktionieren des Gerichtshofs nicht behindert, ist die vorgeschlagene Regelung vom Standpunkt internationaler Standards aus nicht zu beanstanden“, so die Experten abschließend.

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